Einmaliger Cannabis-Verstoß und der Führerschein

30 Mai 2023
Führerschein

Das Thema „Cannabis und Straßenverkehr“ hat große Bedeutung für die Fahrerlaubnis. Es ist in der Verkehrsrechtsprechung zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wohl das derzeit meistdiskutierte Thema im Verkehrsverwaltungsrecht.

Zur Erinnerung: nach einer Fahrt unter THC ergeht ein Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot (§ 24a StVG). Das ist aber noch nicht das „dicke Ende“. Die Fahrerlaubnisbehörde hat anschließend, also nach Abschluss des Bußgeldverfahrens über die Entziehung zu entscheiden.

Erneut musste sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun mit der Thematik befassen und hat zeitgleich fünf oberverwaltungsgerichtliche Entscheidungen korrigiert. Bei den zu beurteilenden Sachverhalten war zu entscheiden, ob eine einmalige Auffälligkeit im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis nach § 24a StVG den sofortigen (verwaltungsrechtlichen) Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt, wenn die THC-Konzentration nur knapp über der 1ng (=Nanogramm)-Grenze liegt.

Insgesamt fünf - auf sofortige Entziehung erkennende - Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten, davon vier aus Bayern, wurden korrigiert. Auch ein einmaliger Verstoß begründet zwar Bedenken gegen die Fahreignung, denen die Fahrerlaubnisbehörde nachgehen muss. 

Erforderlich ist also stets eine Prognose, ob der Betroffene auch künftig nicht zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Fahren trennen wird. Um hierfür eine ausreichend abgesicherte Beurteilungsgrundlage zu haben, bedarf es in der Regel der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU). 

Im Klartext: es darf nicht sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden, sondern es muss zunächst auf Fahreignung überprüft werden.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:

https://www.ra-hartmann.de/einmaliger-cannabis-verstoss-und-der-fuehrerschein/

Mehr lesen
Ähnliche Nachrichten
Die beliebtesten Nachrichten der Woche