EU-Führerschein-Reform für Rentner: Strenge Regelungen geplant

22 Sep 2023

VonTeresa Toth

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Die Richtlinien zum Führerschein können sich schon bald ändern. Das EU-Parlament berät derzeit. Für Seniorinnen und Senioren strengere Regeln gelten.

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Foto Frankfurter Rundschau

München – Das EU-Parlament feilt aktuell an einer Novellierung der Führerschein-Richtlinien. Bereits zum Jahreswechsel 2023 gab es einige erhebliche Führerschein-Änderungen für Autofahrer:innen. Dazu gehörte auch eine Umtauschpflicht für diejenigen, die noch einen Führerschein in Papierform besaßen. Der Gesetzesentwurf, über den die EU aktuell berät, würde vor allem für Senior:innen eine erhebliche Veränderung bedeuten.

EU-Entwurf zum Führerschein: Ziel ist es, Unfallzahlen erheblich zu reduzieren

Grund für den Gesetzesentwurf sei in erster Linie die „Vision Zero“, eine Sicherheitsstrategie, die ein klares Ziel verfolgt: „Keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr“, wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat erklärt. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destasis) starben im Jahr 2022 allein in Deutschland 2788 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr. Die Zahl der Verletzten belief sich auf 361.134 Personen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpaEs gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/ImagoIn einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind auch Autos und Motorräder zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/ImagoEin grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/ImagoSchild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/ImagoVerkehrsschild SpielstrasseVerwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/ImagoVerkehrsschild SpielstrasseUnd hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpaGrünpfeil an roter AmpelDer Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/ImagoVerkehrsschild grüner Pfeil für RadfahrerVom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/ImagoVerkehrsschild Überholverbot von einspurigen FahrzeugenDas Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Vor diesem Hintergrund hatte das EU-Parlament im Verlauf dieses Jahres bereits eine Debatte über strengere Vorschriften für Senior:innen geführt. Denn zunehmendem Alter können Reaktionsfähigkeit und Beweglichkeit nachlassen, was potenziell das Risiko von Unfällen erhöht. Daher soll Seniorinnen und Senioren ab 70 in Zukunft nur noch einen Führerschein mit einer Gültigkeit von fünf Jahren ausgestellt werden. Dies soll eine regelmäßige Kontrolle der Fahrtüchtigkeit sicherstellen. Normalerweise ist das Dokument 15 Jahre gültig.

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Foto Frankfurter Rundschau

Gerade für Senioren könnte sich in Hinblick auf den Führerschein zukünftig noch einiges ändern. (Symbolbild)

© Patrick Pleul/dpa

Für Senioren ab 80 soll der Führerschein nur noch zwei Jahre gültig sein

Anknüpfend daran berate das EU-Parlament nun über weiterführende Regelungen, so Focus mit Verweis auf einen Berichts-Entwurf, der dem Blatt vorliegt. Dazu zähle eine beschränkte Führerschein-Gültigkeit für Menschen ab 60 Jahren: Ihre Fahrerlaubnis soll nur noch für einen Zeitraum von sieben Jahren gelten. Noch striktere Beschränkungen sind gemäß dem Entwurf für Senior:innen ab 80 vorgesehen. Ihre Führerscheine sollen nur noch zwei Jahre gültig sein.

Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist eine Erneuerung des Führerscheins erforderlich. Die hierfür anfallenden Kosten müssen die betroffenen älteren Menschen selbst tragen. Die Ausstellung neuer Dokumente sei dabei nicht lediglich mit einer erneuten Fahrprüfung verbunden. Die EU beabsichtige, umfassende medizinische und psychologische Tests durchzuführen, um die Fahrtüchtigkeit zu bestimmen.

Führerschein-Änderung für Senioren: Bundesverkehrsminister Wissing äußerte sich bereits ablehnend

Während ähnliche Regelungen für ältere Fahrer in einigen europäischen Nachbarländern bereits fest etabliert sind, bleibt es abzuwarten, ob und in welchem Umfang die geplanten Änderungen in Deutschland realisiert werden. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte sich bereits gegen den ersten Entwurf ausgesprochen: „Von der Idee, dass sich Senioren ab einem bestimmten Alter ohne weiteren Anlass regelmäßig einem Tauglichkeitstest unterziehen müssen, halte ich gar nichts“, unterstrich er. Auch der Sozialverband VdK reagierte empört auf eine mögliche Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Senioren.

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Betroffene AltersgruppenGeplante Beschränkung der Gültigkeit des FührerscheinsSenioren ab 60auf sieben JahreSenioren ab 70auf fünf JahreSenioren ab 80auf zwei Jahre

In Österreich haben viele Politiker:innen ebenfalls ihre Ablehnung gegenüber dem Entwurf klar zum Ausdruck gebracht. „Das darf so in dieser Form in Österreich nicht umgesetzt werden“, wird Peter Kostelka, der Präsident des österreichischen Pensionistenverbandes, vom Österreichischen Rundfunk zitiert. Auch der ÖPV spricht sich entschieden gegen den Vorschlag aus. „Unser Verhandlungsziel ist, dass am Ende des Tages ein anderes Gesetz am Tisch liegt als das, was wir jetzt haben“, äußerte die ÖVP EU-Abgeordnete Barbara Thaler. (tt)

Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteurin Teresa Toth sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Patrick Pleul/dpa

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