Kunden sauer: Abo-Falle bei DAZN? | Leben & Wissen

6 Mär 2024

Achtung, DAZN-Abonnenten, überprüfen Sie schnell Ihren Vertrag. Bei Facebook und beim Beschwerdeportal Trustpilot beklagen sich Nutzer wegen einer angeblich untergeschobenen Vertragsänderung. Der Vorwurf: Der Pay-TV-Sender habe Kundenverträge ohne Benachrichtigung vom monatlich kündbaren Abo-Modell auf ein teureres Jahres-Abo umgestellt. Eine Abo-Falle? Auch die Verbraucherzentrale hat DAZN auf dem Kieker.

DAZN - Figure 1
Foto BILD

Eine der Betroffenen ist BILD-Leserin und Fußball-Fan Barbara Tsingas. Sie kritisiert: „Die Konditionen meines Abos wurden ohne mein Einverständnis geändert. Ich habe klargestellt, dass ich KEIN neues Abonnement für 34,99 Euro monatlich über die Dauer von zwölf Monaten abgeschlossen habe. Bislang konnte ich meinen Vertrag monatlich kündigen. Jetzt nicht mehr.“

DAZN (hier Moderatorin Laura Wontorra im Gespräch mit Bayern-Trainer Thomas Tuchel) bietet Top-Programm, aber 90 Prozent der User vergeben bei Trustpilot die schlechteste Note

Auch bei Trustpilot schlagen die Wogen hoch. Ein User kritisiert: „Wurde von DAZN ohne mein Wissen und Autorisierung von einer monatlichen Mitgliedschaft auf eine Jahresmitgliedschaft mit monatlicher Abbuchung umgestellt.“

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Grundsätzlich sind die Regeln für Vertragsänderungen sehr hoch: Die Kunden müssen dafür einen deutlich sichtbaren Button ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN klicken.

Verbraucheranwalt Arndt Kempgens: „Eine Bestellbestätigung ist zwar nicht vorgeschrieben, aber der Anbieter muss den Kunden nachweisbar schriftlich über das Widerrufsrecht informieren. Passiert das nicht, läuft der Vertrag zwar, kann aber jederzeit widerrufen werden.“ Offenbar ist das nicht flächendeckend passiert. Im Streitfall muss der Anbieter beweisen, dass er auf die Widerrufsmöglichkeit hingewiesen hat.

DAZN betont dagegen: Es gebe genau so einen Button. Eine Sprecherin auf BILD-Anfrage: „Wir können Ihnen bestätigen, dass unsere Kunden von uns über ein Pop-up auf ihrem SmartTV (oder anderen Endgeräten) ein Angebot erhalten haben, das sie durch einen Klick auf den eindeutig mit ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN beschrifteten Button annehmen konnten. Daraufhin wurde sofort eine Auftragsbestätigung, ebenfalls als Pop-up auf ihrem SmartTV bzw. dem jeweiligen Endgerät, über das sie eingeloggt waren, angezeigt und auch eine Bestellbestätigung an die Kunden versandt.“ Es sei keine fiese Abo-Falle.

BILD-Leserin Barbara Tsingas: „Habe ich nie erhalten. Sonst hätte ich ja mein Widerrufsrecht wahrgenommen. Die Behauptung, dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist, ist in diesem Fall nicht stichhaltig, da es nie zu einer rechtswirksamen Annahme des neuen Vertragsangebots kam.“

Die Fälle könnten für DAZN unangenehme Folgen haben. Das Landgericht München I beurteilte nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) mehrere 2022 beanstandete Vertragsklauseln als unwirksam. DAZN hat in der Zwischenzeit seine Nutzungsbedingungen geändert, aber auch Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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