Beherbergungssteuer in Chemnitz: kompliziert und arbeitsaufwändig

7 Jan 2024
Chemnitz

Seit dem 1. Januar 2024 wird in Chemnitz für alle Übernachtungen eine Beherbergungssteuer erhoben. Sie gilt für Gäste von Hotels, Motels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienunterkünften und ähnlichen Beherbergungsstätten sowie Campingplätzen.

Allerdings gilt auch hier das Sprichwort "Keine Regel ohne Ausnahmen". In der entsprechenden Beherbergungssteuersatzung nennt die Stadt auch fünf Ausnahmen. Minderjährige zum Beispiel oder Personen, die wegen einer medizinischen Behandlung in der Stadt übernachten.

Für Claudia Kuhn, die gemeinsam mit ihrem Mann in Chemnitz seit dem Jahr 2000 die Pension "Nostalgie" betreibt, bedeutet die Steuer vor allem mehr Arbeit. "Wir sind kein Hotel mit Personal. Ich erledige die Abrechnungen am Abend, wenn die restliche Arbeit getan ist", sagt sie.

"Wir haben, wie viele andere Übernachtungsbetriebe, ein Online-Programm für die Rechnungserstellung." Mit diesen komplizierten Zusatzkosten ließe es sich nicht so einfach füttern. "Also nehme ich den Taschenrechner und gebe den Gästen im Moment eine handgeschriebene Quittung." Viel einfacher wäre es aus ihrer Sicht gewesen, eine Steuer auf den Zimmerpreis zu erheben.

Komplizierter Berechnungsmodus

In einer Beispielrechnung in einer Gästeinformation zeigt die Stadt, wie kompliziert die richtige Steuerberechnung für die Gastgeber ist.

Demnach wird die Steuer für ein Ehepaar mit Baby (Alter 1 Jahr) und Hund, das eine Übernachtung im Doppelzimmer mit Zustellbett für eine Nacht bucht, folgendermaßen berechnet:

Der angenommene Gesamtpreis von 130 Euro (100 Euro für das Zimmer und 30 Euro für Zustellbett und Hund) wird zugrunde gelegt. Der Hund kommt ohne Kosten davon, das Baby auch. Als Person wird es bei der Berechnung aber mitgezählt.

Demnach wird der Preis zunächst durch drei Personen geteilt (macht 43,33 Euro pro Person) und die fünf Prozent Beherbergungssteuer (2,16 Euro) daraus errechnet. Weil nur die beiden Erwachsenenen die Steuer zahlen, beträgt die Steuer 4,32 Euro.

Ausnahmen sind für kleine Pensionen schwer zu ermitteln

Außerdem müsse sie jetzt immer vor Ort sein, um festzustellen, ob einer ihrer Gäste zum Beispiel minderjährig sei, sagt Kuhn. "Wir haben ein Zahlenschloss, mit dem wir unsere Gäste hereinlassen können. Da sehe ich sie oft gar nicht."

Zudem sei sie nun verpflichtet, den Reisegrund zu erfragen, damit Gäste von der Steuer befreit werden könnten. "Ich muss in Erfahrung bringen, ob Minderjährige dabei sind, ob ein Schwerbehinderter einen Grad der Behinderung von 80 oder mehr hat oder ob jemand eine bestimmte Art von beruflicher Weiterbildung macht."

Stadt erwartet zwei Millionen Euro Einnahmen

Die Stadt Chemnitz hat die Einnahmen der Beherbergungssteuer bereits in den Haushaltsplan eingestellt. Etwa zwei Millionen Euro seien geplant, teilte ein Sprecher der Stadt auf Anfrage von MDR SACHSEN mit.

Allerdings sei nur eine grobe Prognose möglich, da das Statistische Landesamt Kamenz nicht alle kleinen Ferienwohnungen erfasse, sondern nur die Betriebe, die regelmäßig diese Statistik meldeten.

Die Stadt Chemnitz beruft sich auf Anfrage zum Grund der neuen Steuer auf die angespannte Haushaltssituation. In einem Schreiben verweist ein Sprecher der Stadt auf die Sächsische Gemeindeordnung, die verlangt, dass die Kommunen durch Entgelte und Steuern Einnahmen erzielen müssen. Daher habe der Stadtrat entschieden, eine Beherbergungssteuer analog anderer Städte einzuführen.

Für die Bearbeitung der Beherbergungssteuer seien 2,5 Vollzeitstellen geschaffen worden. Der tatsächliche Arbeitsaufwand werde im Laufe des Jahres ermittelt. Gegebenenfalls müsse dort nachgesteuert werden.

Dehoga: Steuer bedeutet mehr Bürokratie

Auch Axel Klein, der sächsische Chef des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) sieht die Chemnitzer Beherbergungssteuer skeptisch. "Für uns ist es keine gute Nachricht", sagte er MDR SACHSEN.

"Es bedeutet mehr Bürokratie und mehr Aufwand für die Beherbergungsbetriebe. Gleichzeitig haben sie nichts von der Steuer." Denn die Steuer werde im städtischen Haushalt für alle möglichen Zwecke verwendet.

MDR (tfr)

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