Verleumdungsprozess: Donald Trump nach Vorwahl in Iowa wieder ...

17 Jan 2024

Wegen Verleumdung fordert die Autorin E. Jean Carroll vom Ex-US-Präsidenten zehn Millionen Dollar Schadenersatz. In einem ersten Prozess war er bereits verurteilt worden.

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Aktualisiert am 16. Januar 2024, 22:55 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, Reuters, AP, dpa, voi, maw 15 Kommentare

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Verleumdungsprozess

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Der ehemalige US-Präsident und republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump ist wegen eines Verleumdungsprozesses in New York erschienen. © Jim Watson/​AFP/​Getty Images

Einen Tag nach seinem Sieg bei der republikanischen Vorwahl im US-Bundesstaat Iowa ist der ehemalige US-Präsident Donald Trump zum Auftakt eines Verleumdungsprozesses in New York erschienen. Die Kolumnistin und Autorin E. Jean Carroll fordert in einem zweiten Prozess von ihm Schadenersatz in Höhe von zehn Millionen Dollar (9,1 Millionen Euro) für Äußerungen im Jahr 2019. Zuvor hat ein Richter einen Antrag von Trumps Anwälten auf Aussetzung des Prozesses abgelehnt.

Es handelt sich um Carrolls zweite Klage gegen Trump: Im Mai wurde der ehemalige US-Präsident in einem ersten Prozess bereits wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung verurteilt. Die Geschworenen sprachen Carroll fünf Millionen Dollar Schadensersatz zu. Zwei Wochen nach der Verurteilung Trumps forderte Carroll in einer aktualisierten Klage eine noch härtere Bestrafung des ehemaligen Präsidenten, nachdem dieser bei einem live übertragenen CNN-Bürgergespräch erneut Carrolls Vergewaltigungsvorwürfe bestritten und sie dabei auch beleidigt hatte. 

Die Autorin hatte ihm vorgeworfen, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 in einem New Yorker Luxuskaufhaus in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. 2019 ging sie mit den Vorwürfen an die Öffentlichkeit.

Die Geschworenen befanden, dass er Carroll sexuell missbrauchte, dass sie jedoch nicht bewiesen habe, dass sie von Trump vergewaltigt worden sei. Angesichts dieses Urteils sagte Richter Lewis A. Kaplan den angehenden Geschworenen, dass es in dem neuen Prozess nur darum gehen werde, ob und wie viel Geld Trump Carroll für seine Äußerungen über sie während seiner Amtszeit als Präsident im Jahr 2019 zahlen muss.

Trump will aussagen

Trump legte gegen das Urteil der Jury vom Mai Berufung ein. Auf Social-Media-Plattformen wies er die Vorwürfe der Vergewaltigung zurück und sprach von einem "absoluten Hass" des Richters auf ihn. Trumps Verteidigung forderte, den Prozess deshalb nicht fortzusetzen und gab weiter bekannt, dass Trump aussagen wolle. In diesem Fall wären ihm strenge Grenzen gesetzt. Aufgrund des früheren Urteils könne er nicht in den Zeugenstand treten und behaupten, er habe Carroll nicht sexuell missbraucht oder verleumdet, wie der zuständige Richter mitteilte. 

Auch Carroll möchte aussagen. Die 80-Jährige will im Zeugenstand berichten, welchen Schaden Trumps öffentliche Äußerungen ihrer Karriere und ihrem Ruf zugefügt hätten.

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