London: Richter vertagen Entscheidung über Verfahren von Julian ...

21 Feb 2024

Julian Assange muss weiter befürchten, in die USA ausgeliefert zu werden. Über ein mögliches Berufungsverfahren wollen die Richter erst später entscheiden.

Julian Assange - Figure 1
Foto ZEIT ONLINE

Aktualisiert am 21. Februar 2024, 19:30 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AP, dar 53 Kommentare

Artikel hören Player schließen

London

Hören sie hier die Audio Aufnahme des Artikels: Richter vertagen Entscheidung über Verfahren von Julian Assange
Mehr zu diesem Audioangebot Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
Julian Assange im Jahr 2019: Auf eine Entscheidung über ein mögliches Berufungsverfahren muss er warten. © Matt Dunham/​AP/​dpa

Julian Assange muss weiter auf eine Entscheidung über seine drohende Auslieferung an die USA warten. Eine Anhörung vor einem Gericht in London endete ohne Entscheidung – die Richter wollen zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob dem WikiLeaks-Gründer ein volles Berufungsverfahren zusteht. Eine Entscheidung soll es nach Angaben der Nachrichtenagentur AP frühestens im März geben.

Das Berufungsverfahren wäre die letzte Möglichkeit für den 52-Jährigen, sich vor einem britischen Gericht gegen seine Abschiebung zu wehren. In den USA erwartet Assange ein Prozess wegen Spionagevorwürfen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft.

Die Anhörung begann an diesem Dienstag und sollte die letzte sein, die darüber entscheidet, ob Assange ausgeliefert wird. Gegen eine Überstellung hatte der WikiLeaks-Gründer Berufung eingelegt – der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Bei der Anhörung in London sollte er nun nochmals geprüft werden. Für den Fall einer Ablehnung bliebe Assange nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Assange nahm nicht an der Anhörung teil

Assange nahm an der Anhörung nicht persönlich teil. Nach Angaben seines Anwalts Edward Fitzgerald fühlte er sich unwohl. Fitzgerald sagte, sein Mandant werde wegen "einer gewöhnlichen journalistischen Praxis" strafrechtlich verfolgt.   

Zusammen mit der Whistleblowerin Chelsea Manning hatte Assange geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan veröffentlicht. Die USA werfen ihm vor, damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.

Seitennavigation Startseite
Mehr lesen
Ähnliche Nachrichten