Tanzverbot an Karfreitag: Diese Disco lässt es trotzdem krachen

29 Tage vor

An Karfreitag gilt ein striktes Tanzverbot. Am Tag, an dem Jesus am Kreuz gestorben ist, dürfen Diskotheken und Klubs keine Tanzveranstaltungen anbieten. Verstoßen sie dagegen, drohen ihnen Geldbußen. Die Diskotheken im Kreis Sigmaringen kritisieren diese Regelung bereits seit Jahren.

Karfreitag - Figure 1
Foto Schwäbische

In der Mausefalle in Bad Saulgau finden an den stillen Tagen keine Veranstaltungen statt. Erst am Abend des Karsamstags öffnet die Diskothek wieder ihre Türen. Dennoch hat Inhaber Ulf Braig für die gegenwärtige Regelung des Tanzverbots kein Verständnis.

Deutschland sei mittlerweile eine multikulturelle Gesellschaft mit verschiedenen Glaubensrichtungen. Das christlich begründete Tanzverbot sei nicht mehr angebracht, sagt er.

Diskothek im Kreis verstößt gegen Tanzverbot

Auch Neff Beser, Inhaber des Alfons X in Sigmaringen, hält das derzeitige Verbot für unzeitgemäß. „Das ist schon länger fällig“, sagt er. In Großstädten werde das Verbot sowieso nicht geahndet. Nur in kleineren Städten käme das Ordnungsamt überhaupt darauf, das Verbot zu kontrollieren. Im „Alfons“ wird am Karfreitag das Tanzverbot gewahrt. Statt einem Diskoabend findet ein Poetry-Slam statt.

Die Discothek Ritterhof bewirbt das „Party Wochenende“ über Facebook. (Foto: Screenshot SZ, Facebookseite Discothek Ritterhof (Stand: 27.03.24, 15:02 Uhr))

Doch nicht nur in Großstädten wird es mit dem Verbot nicht ganz so eng gesehen. In der Diskothek Ritterhof in Meßkirch findet über Ostern sogar ein „Party Wochenende“ statt. An vier Tagen treten drei DJs auf. Es ist eine der letzten Veranstaltungen im „Ritter“. Die Diskothek schließt Ende April. Im Raum steht eine anschließende Nutzung als Geflüchtetenunterkunft.

Diskobesuchern droht keine Strafe

Der Karfreitag ist im Südwesten nicht der einzige stille Tag, auch der Gründonnerstag und Karsamstag sind besonders geschützt. „In Baden-Württemberg gilt ein lückenloses Tanzverbot von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr“, teilt Katharina Lutz-Schädler, Pressesprecherin des Landesinnenministeriums, auf Anfrage mit.

Veranstaltern, die gegen das Tanzverbot verstoßen, droht ein Bußgeld von maximal 1500 Euro. In Bayern drohen sogar Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Beim Verstoß gegen das Feiertagsgesetz handelt es sich um keine Straftat, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Diskobesucher haben im Übrigen kein Bußgeld zu fürchten. Ihnen droht schlimmstenfalls der Verweis.

An Karfreitag existiert nicht nur ein Tanzverbot, es gibt auch weitere Einschränkungen. So können Veranstaltungen grundsätzlich nur dann stattfinden, wenn sie „der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen“, wie Lutz-Schädler mitteilt. Öffentliche Sportveranstaltungen sind generell verboten.

Mehr lesen
Ähnliche Nachrichten
Die beliebtesten Nachrichten der Woche