Prozess in Darmstadt: Totschlag oder sogar Mord

Vor dem Landgericht Darmstadt muss sich seit Dienstag ein 41 Jahre alter Mann wegen Totschlags verantworten. Der Deutsche Markus M. soll einen Bekannten im Streit mit zwei Messerstichen tödlich verletzt haben. Dabei stand er unter massivem Einfluss von Rauschgift. Die Tat ereignete sich im vergangenen Sommer in einer betreuten Wohngemeinschaft in Darmstadt, in der der Angeklagte und seine Freundin lebten. Dort zu Gast war der Bekannte der beiden – das spätere Opfer.

Alle drei sollen am Tatabend unter starkem Drogeneinfluss gestanden haben. Markus M. berichtet im Gerichtssaal von „Gras, Crack, Heroin und Wodka mit Benzos“. Der 46 Jahre alte Bekannte des Paars war obdachlos und sollte an diesem Abend in der Wohngemeinschaft übernachten. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wird Markus M. vorgeworfen, den anderen Mann mit einem Küchenmesser erstochen zu haben.

Nach der Verlesung der Anklage ergriff der Vorsitzende Richter Volker Wagner das Wort und konfrontierte den Angeklagten mit seinem Drogenproblem und den Konflikten in seiner Partnerschaft. M. ist vorbestraft. Wenn sich bestätigen sollte, dass er sein Opfer aus Eifersucht tötete, „dann stellt sich die Frage, ob das nicht nur Totschlag, sondern sogar Mord ist“, sagte der Richter. Verhandelt wird auch über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Nach Rücksprache mit seiner Anwältin Anette Flach sagte der Angeklagte aus und schilderte Streit mit seiner Freundin. Dazu erklärte die Verteidigerin: „Er hat ihr immer wieder vorgeworfen, dass sie Minirock ohne Unterwäsche getragen hat.“ Auch an dem Abend der Tat sei es deshalb zum Streit gekommen, bei dem der Mann seiner Freundin ins Gesicht geschlagen habe.

Gast hat sich in Streit eines Paars eingemischt

Der Bekannte habe währenddessen in der Wohnung gekocht und schließlich in den Streit eingegriffen. An den weiteren Tathergang kann sich der Angeklagte nicht genau erinnern. Nach eigener Aussage nahm er ein Küchenmesser und stach dem Gast ins Gesäß. Als dieser das Messer aus seinem Körper gezogen habe, sei es zu einem Gerangel gekommen. Er selbst habe das Messer erneut genommen und es in die Brust des anderen gestochen. „Das Messer, mit dem er die Kartoffeln geschnitten hat, war wohl das Tatmesser“, vermutete der Angeklagte.

Auf die Frage eines Sachverständigen, wieso M. seinem Opfer mit dem Messer ins Gesäß gestochen habe, antwortete der Angeklagte: „Ich war wütend.“ M. habe den Bekannten aber nicht in die Brust stechen wollen. Der genaue Tathergang bleibt auch nach dieser Aussage unklar.

Ein Zeuge, der auch in der Wohngemeinschaft lebte, berichtete, der Angeklagte habe im Zusammenleben oft aggressiv reagierte. Nur wenige Tage vor der vorgeworfenen Tat habe Markus M. ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen, weil er Haare im Waschbecken hinterlassen habe, sagte der Mitbewohner.

Am Dienstag schilderte ein Notarzt in seiner Zeugenaussage den „merkwürdig überraschten Eindruck“ des Angeklagten: „Er hat gefragt, ob das Opfer stabil sei. Ich habe geantwortet, dass es stabil tot ist.“ Der Prozess wird fortgesetzt. Das Urteil soll schon am Mittwoch verkündet werden.

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