Darmstadt: War es Totschlag oder doch Mord?

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Erstellt: 06.06.2023, 18:47 Uhr

Von: Jens Joachim

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Vor der elften großen Strafkammer des Darmstädter Landgerichts hat ein Prozess gegen einen 41-jährigen Mann aus Darmstadt begonnen. Er ist wegen des Verdachts des Totschlags angeklagt worden.

Vor der elften großen Strafkammer des Darmstädter Landgerichts hat ein Prozess gegen einen 41-jährigen Mann aus Darmstadt begonnen. Er ist wegen des Verdachts des Totschlags angeklagt worden. © Peter Jülich

Ein Mann aus Darmstadt ist angeklagt, nach einem Streit einen Bekannten mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Vor dem Landgericht wird ihm nun der Prozess gemacht.

Vor der elften großen Strafkammer des Darmstädter Landgerichts hat ein Prozess gegen einen 41-jährigen Mann aus Darmstadt begonnen, der derzeit in der Justizvollzugsanstalt in Weiterstadt in Untersuchungshaft sitzt. Den Vater eines Sohnes und gelernten Raumausstatter hat die Darmstädter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Totschlags angeklagt.

Laut Staatsanwalt Ansgar Martinsohn soll der Angeklagte am 26. Juli vorigen Jahres in einer Wohnung eines Hauses an der Landskronstraße mit einem 22 Zentimeter langen und vier Zentimeter breiten Küchenmesser zwei Mal auf einen Bekannten eingestochen haben. Der Bekannte habe sich in einen Streit zwischen dem Angeklagten und dessen Freundin eingemischt.

Der 41-Jährige hatte zuletzt mit seiner Lebensgefährtin in einem Projekt zum betreuten Wohnen in dem Wohnblock an der Landskronstraße gewohnt. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll er an jenem Dienstagmorgen seine Lebensgefährtin geschlagen haben, woraufhin sie in das Bad der Wohngemeinschaft flüchtete. Der ebenfalls in der Wohnung anwesende Geschädigte soll daraufhin eingeschritten sein, was den Angeklagten dazu veranlasst habe, das Küchenmesser zu ergreifen und auf ihn einzustechen. Die Stiche trafen ins Gesäß, in Lunge und Herz – das Opfer erlag wenig später seinen schweren Verletzungen.

Der Vorsitzende Richter Volker Wagner wies zu Beginn des Prozesses darauf hin, dass es sich bei der Tat auch um Mord gehandelt haben könnte.

Der Angeklagte zeigte sich geständig und machte umfangreiche Angaben zum Tatgeschehen. So hätten er, seine Lebensgefährtin und der Bekannte am Abend zuvor im Herrngarten Drogen, Medikamente und Alkohol konsumiert und in der darauffolgenden Nacht nicht geschlafen. Er bestätigte auch, dass er seine Freundin geohrfeigt habe. Der Grund: Sie sei ohne Unterwäsche herumgelaufen.

Der 41-Jährige beteuerte, er habe seinen Bekannten beim zweiten Stich in den Arm stechen, ihn aber nicht töten wollen. Danach habe er das Messer aus dem Körper gezogen und letztlich vergeblich versucht, die Blutung zu stillen.

Bis Mitte Juni hat die mit zwei Richtern, einer Richterin sowie zwei Schöffinnen besetzte Schwurgerichtskammer drei weitere Prozesstage terminiert.

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