Geplante Mai-Kundgebung am Frankenbad Gericht bestätigt Auflagen der Polizei: kein Essen, kein Alkohol, keine Sitzbänke

Bonn · Der linke Stadtverordnete Jürgen Repschläger klagt gegen die polizeilichen Auflagen für seine Mai-Kundgebung auf dem Frankenbadplatz. In erster Instanz hat er verloren, jetzt hofft er auf ein Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster.

Jürgen Repschläge wehrt sich gegen die Auflagen für die geplante Kundgebung auf dem Frankenbadplatz am 1. Mai.

Foto: Benjamin Westhoff

Der Tag der Arbeit steht vor der Tür. Seit 1890 gilt der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ – für Gewerkschaften und Arbeitnehmer Grund, um für bessere Arbeitsbedingungen auf die Straße zu gehen. Auch Jürgen Repschläger, Stadtverordneter der Linken, und Eric Hagedorn planen zum Tag der Arbeit eine Veranstaltung auf dem Frankenbadplatz. Angedacht war zunächst ein Straßenfest, dann wurde eine Kundgebung angemeldet – mit unverständlichen Auflagen der Polizei, wie Repschläger findet. Um sich zu wehren, hat er vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Das Gericht wies die Klage am Montag in allen Punkten ab und hielt die Auflagen für angemessen. Repschläger will jetzt in die nächste Instanz gehen, zum Oberverwaltungsgericht nach Münster.