Zum 31. Januar hebt die baden-württembergische Landesregierung alle Corona-Regeln auf, über die das Land selbst bestimmen kann. Dann gelten nur noch die Corona-Maßnahmen des Bundes. Nach drei Jahren fällt nun also die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) weg.
RLP: Erst ab Donnerstag ohne Maske in Bus und BahnIn Rheinland-Pfalz und auch Hessen gilt die Maskenpflicht aber noch zwei Tage länger. Hier kann man erst ab Donnerstag, 2. Februar, maskenfrei Bus und Bahn fahren. Dasselbe gilt für den Fernverkehr. Auch hier muss man am Dienstag und Mittwoch noch eine FFP2-Maske tragen.
Knallhart-Durchsage @DB_Bahn im ICE nach #Köln. „Wen ich ohne Maske erwische, für den ist die Fahrt beendet. Die #Maskenpflicht gilt noch bis zum 2.2. und wer da keinen Bock drauf hat, der kann aussteigen und zusehen, wie er weiterkommt.“
Skurril wird es beim „grenzüberschreitenden“ Verkehr zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: Zum Beispiel wenn man am 31. Januar oder 1. Februar von Mannheim nach Ludwigshafen fährt. Da müsste man sich während der Fahrt über den Rhein nämlich die Maske aufsetzen. In die andere Richtung dürfte man sich wiederum der Maske entledigen, wenn man nach Mannheim reinfährt.
MannheimIn Baden-Württemberg fällt ab 31. Januar die Maskenpflicht im Nahverkehr. In Rheinland-Pfalz erst am 2. Februar. Was tun in Bus und Bahn zwischen Mannheim und Ludwigshafen?
Freiwillig weiter Maske tragenAuch wenn die Pflicht, eine Maske in Bus und Bahn zu tragen, jetzt wegfällt, heißt das natürlich nicht, dass man keine mehr anziehen darf. Nach wie vor schützt die Maske einen selbst und andere vor dem Coronavirus oder vor Erkältungsviren. Es ist also nicht verkehrt, weiterhin eine im ÖPNV zu tragen, auch wenn man nicht mehr muss.
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