Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Frist im Alleingang

31 Jan 2023

Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte. Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.

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Bayern reagiert damit auf die bis zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen. Zuletzt fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer - wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich sind. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitgeteilt hatte.

Andere Bundesländer wollen Frist nicht verlängern

Baden-Württemberg hingegen will die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht wie Bayern verlängern. Es gebe keine ähnlichen Pläne im Südwesten, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Dienstag. Für die Grundsteuer B sind nach Angaben des Ministeriums bis zum Dienstagmittag 67 Prozent der Erklärungen eingegangen, davon rund 94 Prozent digital. Die Fristverlängerung für die Grundsteuer B endet am heutigen 31. Januar 2023. Insgesamt sind im Südwesten 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Daran schließt sich ein Erinnerungsverfahren an.

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Auch Berlin will die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht verlängern. Das sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen am Dienstag. Nordrhein-Westfalen verlängert die Frist für die Grundsteuererklärung ebenfalls nicht. „Wir nicht“, sagte ein Sprecher des NRW-Finanzministers am Dienstag in Düsseldorf auf die Frage, ob auch das bevölkerungsreichste Bundesland nach dem Vorbild von Bayern die Frist verlängert.

Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet

Wer nicht liefert, soll ein Erinnerungsschreiben bekommen - erst einmal.

© Quelle: dpa

„Wir bleiben bei der Frist, so wie unter den Ländern vereinbart“

Im Gegensatz zu Bayern wird auch Schleswig-Holstein die Abgabefrist für Grundsteuererklärungen nicht über Ende Januar hinaus verlängern. „Wir bleiben bei der Frist, so wie unter den Ländern vereinbart“, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am Dienstag. Eine Fristverlängerung sei nicht zielführend, denn es gehe um die Sicherung der Einnahmen der Kommunen im Land. „Dass Bayern aus der Bund-Länder-Verständigung ausschert, mag dem Wahlkampf geschuldet sein“, sagte Heinold. Die Landtagswahl in Bayern findet am 8. Oktober statt. In Schleswig-Holstein hatten bis zum frühen Montagnachmittag etwas mehr als 917.000 Immobilieneigentümer die geforderten Unterlagen bei den Finanzämtern eingereicht. Das entspricht nach Angaben des Finanzministeriums einer Quote von 72,6 Prozent.

Bremen plant ebenfalls keine Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung. Das teilte das Finanzressort am Dienstag auf Anfrage mit.

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Auch wenn viele Eigentümerinnen und Eigentümer noch in Verzug sind, will Sachsen-Anhalt die Frist nicht wie Bayern verlängern. In Sachsen-Anhalt werde es keine Fristverlängerung geben, sagte eine Sprecherin von Finanzminister Michael Richter (CDU) am Dienstag. Zum Ende der Abgabefrist sind bei den Finanzämtern in Sachsen-Anhalt rund 786.000 Grundsteuererklärungen eingegangen. Dies entspreche rund 77 Prozent aller geforderten Erklärungen, teilte das Landesfinanzministerium am Dienstag auf Anfrage mit. Damit fehlen zum Ende der Frist noch rund 231.000 Grundsteuererklärungen im Land.

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Rheinland-Pfalz: Verlängerung nur im Einzelfall möglich

Auch Rheinland-Pfalz hält an der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung fest, die an diesem Dienstag ausläuft. Allerdings sei im Einzelfall eine Verlängerung möglich, teilte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Mainz mit. In Rheinland-Pfalz seien bis Dienstag bereits drei Viertel der Grundsteuererklärungen eingegangen. „Wir rechnen damit, dass der Erklärungseingang heute und in den kommenden Tagen kontinuierlich weiter zunimmt.“

Die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärungen wird auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht verlängert. 495.700 Erklärungen seien elektronisch bei den Finanzämtern eingegangen, teilte das Finanzministerium am Dienstag in Schwerin mit. Dies entspreche einer Eingangsquote von 69 Prozent. Hinzu kommen noch analog eingereichte Unterlagen, diese könnten die Quote demnach noch um 5 bis 10 Prozentpunkte steigern. Eine Verlängerung der Frist schloss das Ministerium aus. Nach der bundesweiten Verlängerung im Oktober würde eine weitere Verschiebung den Angaben nach die rechtzeitige Umsetzung der Reform gefährden.

Auch in Sachsen wird es keine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung geben. Das teilte der Sprecher des Finanzministeriums, Jörg Herold, am Dienstag auf Anfrage mit.

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Finanzministerin: „Thüringen befürwortet keine weitere Fristverlängerung“

Katrin Lange (SPD), Finanzministerin von Brandenburg, lehnte eine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ebenfalls ab. „Ich war im Oktober eine der Ersten, die sich für eine Fristverlängerung eingesetzt haben, aber ich habe klargemacht, dass es eine einmalige Verlängerung ist“, sagte Lange am Dienstag. Die Kommunen seien darauf angewiesen, dass die Reform der Grundsteuer-Erhebung 2025 komme und diese Einnahmen weiter flössen.

In Thüringen wird es ebenso keine nochmalige Fristverlängerung geben. Finanzministerin Heike Taubert (SPD) sagte, dass die Entscheidung in Bayern keine Auswirkungen auf Thüringen habe. Es sei eine Fristverlängerung grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den anderen Ländern möglich, die wie Thüringen das Bundesmodell bei der Grundsteuer umsetzten. Taubert: „Thüringen selbst befürwortet keine weitere Fristverlängerung.“

Finanzministerium Niedersachsen: Fristverlängerung fördere zögerliches Abgabeverhalten

Auch Niedersachsen plant keine Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung, wie das Finanzministerium in Hannover am Dienstag, dem letzten Tag der Abgabefrist, mitteilte. Zuvor hatte Bayern angekündigt, für die Abgabe drei Monate mehr Zeit zu gewähren, also bis Ende April. Laut Finanzministerium in Hannover lag die Rückmeldequote zu Wochenbeginn bei 70,7 Prozent. Eine Ministeriumssprecherin teilte mit, die Erfahrungen aus der ersten Fristverlängerung hätten gezeigt, dass eine solche Maßnahme eher ein zögerliches Abgabeverhalten fördere.

Die Tatsache, dass Bayern im Alleingang die Frist verlängert, wollte das Finanzministerium im Saarland nicht bewerten. Bayern habe ein eigenes Grundsteuergesetz und entscheide in eigener Verantwortung innerhalb dieses Besteuerungssystems. „Das Saarland hat sich für das Bundesmodell entschieden, für welches sich zehn weitere Bundesländer entschieden haben. Es ist zur Zeit aus dieser Gruppe von keinem Land bekannt, dass es eine weitere Fristverlängerung plant“, hieß es. „Das Saarland tut dies ebenfalls nicht.“

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Hamburgs Finanzsenator: Solidarität und Verlässlichkeit sieht anders aus

Im Gegensatz zu Bayern wird es auch in Hamburg keine allgemeine Fristverlängerung geben. „Wir liegen mit Stand heute, 31. Januar 2023, bei einer Abgabequote von über 80 Prozent und sind zuversichtlich, dass bis Ablauf der Frist noch einige Erklärungen dazukommen“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag. Zugleich kritisierte er die von seinem bayerischen Amtskollegen Füracker angekündigte Fristverlängerung.

„Letzte Woche in der Finanzministerkonferenz waren sich alle Länder einig, die Frist nicht zu verlängern“, sagte Dressel. „Wieder macht Bayern einen Alleingang.“ Solidarität und Verlässlichkeit zwischen Bundesländern sähe anders aus. „Eine Fristverlängerung zu diesem Zeitpunkt löst keine Probleme, im Gegenteil: Sie schafft neue.“

Ebenso will Hessen die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht verlängern. Es seien rund drei Viertel der Erklärungen eingegangen, teilte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Dienstag zum Ende der Abgabefrist in Wiesbaden mit. „Eine Fristverlängerung ist angesichts dieser guten Rücklaufquote in Hessen nicht notwendig.“ Boddenberg mahnte aber alle, die noch nicht abgegeben haben, dies bald zu erledigen. Er kündigte ein „persönliches Erinnerungsschreiben“ der Steuerverwaltung nach Ostern an.

„Die Abgabe ist auch nach dem Fristende weiter möglich und nötig“, betonte Boddenberg. Die Rückmeldungen der vergangenen Tage ließen vermuten, dass viele Menschen dran seien und die Erklärungen in den kommenden Tagen und Wochen fertigstellten. „Wer auch nach dem Erinnerungsschreiben noch nicht abgeben sollte, muss damit rechnen, dass die Steuerverwaltung die Angaben schätzt“, kündigte Boddenberg an. „Darauf sollte es niemand ankommen lassen.“

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Frist war bundesweit bis 31. Januar verlängert worden

Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht. Und auch die bayerische Entscheidung kommt nun sehr überraschend.

Füracker hatte kurz vor Auslaufen der bisherigen Frist lediglich betont, dass nicht unmittelbar Sanktionen drohten, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat. „Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen“, hatte Füracker am Dienstagmorgen im Bayerischen Rundfunk gesagt.

RND/hsc/nis/dpa

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