Zäsur in der Drogenpolitik: Bundesrat macht Weg für Cannabis ...

23 Mär 2024
Bundesrat

Der Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nach jahrzehntelangen Diskussionen frei. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem zum 1. April Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt werden. Trotz vieler Kritikpunkte gab es keine Mehrheit dafür, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken und so vorerst auszubremsen.

Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit in wenigen Tagen am Ostermontag in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (68) es unterzeichnet hat. Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.

Höchstens 50 Gramm je Mitglied

Erlaubt werden mit dem Gesetz auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung auch dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Cannabisbranche jubelt

In der Branche sorgte die Entscheidung für Jubel. Die Cannabis-Aktien von Synbiotic setzten ihre Rally am Freitag nach der positiven Entscheidung des Bundesrats fort. Sie sprangen auf 15,15 Euro hoch, womit sie sich seit Dienstag etwa verdoppelten. Zuletzt kosteten sie 12,75 Euro, dies war ein Plus von 7,6 Prozent.

„Die heutige Entscheidung ist ein großer Erfolg für den deutschen Cannabismarkt und für uns als Unternehmensgruppe", sagte Daniel Kruse, CEO von Synbiotic. „Das Gesetz hat nationale und internationale Signalwirkung, fördert unser bestehendes Geschäftsmodell und schafft praktikable Rahmenbedingungen für die zukünftige Kommerzialisierung von Cannabis am Standort Deutschland.“

Zuletzt stand die ursprünglich mal so gehypte Cannabisbranche stark unter Druck. Vor allem, weil sich das lang ersehnte Gesetz zur Legalisierung verzögerte. Recherchen des manager maagzins zeigten zuletzt die fragwürdigen Deals des Start-ups Bloomwell. Aus Frankfurt heraus will Niklas Kouparanis (34) mit Bloomwell einen Megaplayer in der Cannabis-Branche aufbauen. Doch der als „Wolf of Cannabis“ gefeierte Manager setzt dabei auf fragwürdige Geschäftspraktiken – was teils schon Gerichte beschäftigt. Nun droht der Absturz.

Legalisierung bis kurz vor Sitzung ungewiss

Dass das Gesetz die letzte Hürde nimmt, war bis kurz vor der Sitzung ungewiss gewesen. Drei Ausschüsse der Länderkammer hatten die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Der federführende Gesundheitsausschuss schlug vor, das Inkrafttreten auf den 1. Oktober zu verschieben. Die Bundesregierung hatte einige Kritikpunkte aufgenommen, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden. In einer Erklärung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wird, sicherte sie mehr Unterstützung bei Aufklärung und Vorbeugung vor allem für Kinder und Jugendliche sowie flexiblere Umsetzungsregeln zu. Dafür sollen nun noch vor dem 1. Juli einige nachträgliche Änderungen am Gesetz umgesetzt werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb vor der Abstimmung für das Gesetz, das eine Chance sei, durch Entkriminalisierung und bessere Aufklärung besonders die junge Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt zu schützen. Rednerinnen und Redner mehrere Länder warnten dagegen vor einer Legalisierung. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nannte das Gesetz einen Irrweg. Es stelle die Länder auch vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand.

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