Digitale Verwaltung: Bundesrat stoppt Onlinezugangsgesetz

23 Mär 2024
Bundesrat

Stand: 22.03.2024 16:25 Uhr

Das neue Onlinezugangsgesetz für mehr digitale Verwaltungsdienstleistungen ist im Bundesrat gescheitert. Der Gesetzentwurf erhielt in der Ländervertretung nicht die erforderliche Mehrheit.

Das von der Koalition auf den Weg gebrachte modernisierte Onlinezugangsgesetz wird vorerst nicht in Kraft treten. Die unionsgeführten Bundesländer verweigerten ihre Zustimmung. Der Bundestag hatte die Novelle Ende Februar beschlossen. Sie sollte Bürgerinnen und Bürgern von 2028 an über ein digitales Bürgerkonto einen verbindlichen Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes ermöglichen. Die Verwaltung sollte damit bürgernah und moderner werden.

Faeser will Vermittlungsausschuss anrufen

Nach der Ablehnung durch den Bundesrat will Bundesinnenministerin Nancy Faeser dem Kabinett vorschlagen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sie sei bereit, konstruktiv weiterzuverhandeln, "weil unser Land mehr digitalen Fortschritt braucht". Die SPD-Politikerin warf den unionsgeführten Ländern vor, damit die weitere Digitalisierung und Modernisierung des Staates aufzuhalten. 

Die Union wies die Kritik zurück. Der digitalpolitische Sprecher der Fraktion, Reinhard Brandl, sagte, die Verwaltungsdigitalisierung an den Ländern vorbeizuführen, werde niemals zu einem erfolgreichen Ergebnis führen. Der CSU-Politiker warf der Ampel-Koalition "Unkenntnis der föderalen Ordnung" und handwerkliche Fehler bei der Erarbeitung des Gesetzes vor.

Gesetz sollte Mehrfachbefassung verhindern

Das neue Onlinezugangsgesetz sollte zunächst für Bundesverwaltungen gelten, aber auf die Bundesländer und Kommunen ausstrahlen. Es sieht bislang vor, dass Bund und Länder in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen mehrfach Software entwickelt wird, um dasselbe Problem zu lösen.

Behördliche Anliegen hätten dem Gesetzentwurf zufolge künftig vollständig elektronisch erledigt werden können. Die sogenannte Schriftformerfordernis sollte wegfallen. Dafür war geplant, die sogenannte Bund-ID als zentrales, digitales Bürgerkonto einzuführen. Bundesweit sollten die Bürgerinnen und Bürger sich damit identifizieren und Anträge stellen können. Über ein digitales Postfach wären dann Bescheide zugestellt worden.

Das erste Onlinezugangsgesetz war 2017 noch unter Bundeskanzlerin Angela Merkel in Kraft getreten. Der ursprüngliche Plan, die Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren, wurde aber nicht umgesetzt.

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