EU erlaubt weitere Insekten in Lebensmitteln: Was Verbraucher ...

24 Jan 2023
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Erstellt: 24.01.2023, 15:02 Uhr

Von: Momir Takac

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Innerhalb der EU dürfen nun weitere Insekten in Pulverform Lebensmitteln beigemischt werden. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

München/Brüssel - Die Europäische Union setzt bei der Freigabe „neuartiger Lebensmittel“ ihren 2021 eingeschlagenen Weg fort. Damals waren bereits die Larve des gelben Mehlwurms und die Wanderheuschrecke zugelassen worden, 2022 folgte die Hausgrille („Heimchen“). Jetzt kommt der Getreideschimmelkäfer dazu. Die neue EU-Verordnung gilt ab dem 26. Januar 2023.

Im Netz wurden schnell schlimmste Befürchtungen laut. Ein Twitter-Nutzer etwa schrieb, dass „wir – ohne es zu ahnen – mit Insekten gefüttert“ werden. Andere glauben, dass die Qualität der Lebensmittel schlechter wird. Auch der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger äußerte sich abfällig über Insekten im Essen. Doch die Ängste und Sorgen sind unbegründet, schließlich werden Insekten in anderen Kulturkreisen bereits seit Jahrtausenden als Proteinquelle geschätzt und verzehrt. Wir klären auf.

Umgang mit Insekten in Lebensmitteln innerhalb der EU klar geregelt

In Durchführungsverordnungen der EU ist der Umgang mit neu zugelassenen Insekten klar geregelt. So dürfen ab Donnerstag (26. Januar) Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) in „getrockneter, gefrorener, pulverisierter und pastenartiger Form“ bestimmten Lebensmitteln beigemischt werden. In der EU vertreiben darf die Larven einzig die niederländische Firma Ynsect NL B. V. und vorerst auch nur für fünf Jahre, berichtet tz.de.

Bereits ab dem 24. Januar darf analog das vietnamesische Unternehmen Cricket One Co. Ltd „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) in der Union in Verkehr bringen.“ Finden kann sich das Pulver in zahlreichen Erzeugnissen, wie auch heidelberg24 berichtet.

Frittierte Grillen auf einem Markt in Asien.

Frittierte Grillen sind in Asien normal, in Deutschland fristen Insekten in Lebensmitteln ein Nischendasein. © picture alliance/dpa | Chris HumphreyKann man Hausgrille oder Getreideschimmelkäfer essen, ohne es zu wissen?

Erlaubt ist die Beimischung etwa in Brot und Brötchen, Keksen und Crackern, Backmischungen und Teigwaren, Soßen und Suppen, Fleisch- und Milchersatz, Kartoffelerzeugnissen oder Schokolade. Sobald sich in einem Produkt Insektenpulver befindet, darf es nicht als vegan oder vegetarisch deklariert sein.

Dass Hausgrille, Mehlwurm oder Getreideschimmelkäfer unwissentlich gegessen werden, ist ausgeschlossen. Zwar muss auf einem Lebensmittel nicht groß draufstehen, dass es Insektenpulver enthält, sehr wohl aber muss es in der Zutatenliste zu lesen sein. Dort steht dann „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren“ oder „Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.

Insektenpulver in Lebensmitteln: Was Allergiker beachten müssen

Ebenso müssen der EU zufolge auf entsprechenden Lebensmitteln Hinweise für Allergiker vermerkt sein. Auch das im Insektenpulver enthaltene Chitin kann allergische Reaktionen auslösen. Gefährdet sind etwa Menschen, die gegen Hausstaubmilben, Krebstiere oder Weichtiere überempfindlich sind. Hausgrillen-Pulver stuft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in den vorgeschlagenen Mengen hingegen als bedenkenlos ein.

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass in den Produkten keine wild gesammelten Tierchen landen. Speiseinsekten, die in Deutschland im Lebensmittelhandel angeboten werden, stammen laut den Verbraucherzentralen ausnahmslos aus kontrollierter Aufzucht. (mt)

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