Insekten in Lebensmitteln: So erkennst Du, ob Grillen und Käfer im ...

24 Jan 2023
Heidelberg24VerbraucherEinkauf & Test

Erstellt: 24.01.2023Aktualisiert: 24.01.2023, 15:09 Uhr

Von: Josefine Lenz

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Schon bald können in Brot, Suppe oder Keksen Insekten enthalten sein. Wie Du herausfindest, ob Grillen und Käfer-Larven in Deinem Essen verarbeitet wurden:

Ab Mittwoch (26. Januar) können Insekten im Essen landen. Das darf man sich zwar jetzt nicht wie im Dschungelcamp vorstellen, wenn krabbelnde Käfer auf dem Tisch aufgespießt werden müssen, aber trotzdem kommt dem einen oder anderen sicherlich Ekel hoch. Denn es geht um die Verarbeitung von Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer in Lebensmitteln. Das berichtet unter anderem RUHR24.

Neue EU-Verordnung: Lebensmittel künftig mit Insekten zubereitet?

Die EU erlaubt den Firmen Cricket One Co. Ltd (Sitz in Vietnam) und Ynsect NL B.V. (Sitz in den Niederlanden) für die nächsten fünf Jahre die beiden Insektenarten zu verarbeiten. „Die ganzen Getreideschimmelkäfer sind für den menschlichen Verzehr bestimmt, es werden keine Teile entfernt“, heißt es in der Verordnung. Für die Lebensmittelindustrie werden die Larven des Käfers verwendet – in Pasten-form, gefroren, getrocknet oder pulverisiert. Die Hausgrillen werden vollständig als Pulverform auf den Markt gebracht.

Zwar haben die beiden Unternehmen ein exklusives Recht, die Insekten auf den Markt zu bringen, welche Lebensmittelhersteller dann aber die proteinreiche Nahrung kaufen und für eigene Produkte weiterverarbeiten, ist bislang unklar. Fakt ist aber: Die EU erlaubt Insekten in zahlreichen Lebensmitteln, wie eine Liste zeigt.

Die Larven des Getreideschimmelkäfers

Die Larven des Getreideschimmelkäfers © Marijan Murat/dpaInsekten in Lebensmitteln: So erkennst Du, ob Grillen und Käfer im Essen sind

Doch wie findet man künftig heraus, ob Insekten in Lebensmitteln enthalten sind – oder nicht? Es wird kein eigenes Label geben, auf dem groß steht: „Achtung, in diesem Produkt befinden sich pulverisierte Getreideschimmelkäfer-Larven.“ Auf der Zutatenliste müssen aber bekanntlich alle Inhalte aufgelistet werden und so können Verbraucher künftig dort nachlesen, ob ihr Essen mit oder ohne Insekten hergestellt wurde. Dieser Hinweis muss dann zu lesen sein:

Bei der Hausgrille steht im Zutatenverzeichnis: „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“Beim Getreideschimmelkäfer heißt es: „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)„Insekten in Lebensmitteln: Wichtiger Hinweis für Allergiker

Der Insektenhinweis ist nicht nur wichtig für alle Verbraucher, die keine Grillen und Co. essen wollen – er ist vor allem essenziell für Allergiker. Personen, die gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, sollten auf keinen Fall Insekten-Lebensmittel verzehren. „Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden“, heißt es im Verordnungstext.

Auch wenn die Krabbeltiere manchem Übel aufstoßen können, grundsätzlich gelten Insekten in vielen Ländern als wichtige Nahrungsquelle aufgrund ihres hohen Proteingehalts. Auf 100 Gramm kommen zwischen 57 und 68 Gramm Eiweiß. (jol)

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