Ermittlungen gegen Lindemann eingestellt

29 Aug 2023
ZDFheute

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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann eingestellt. Wie die Behörde die Entscheidung begründet und um welche Vorwürfe es geht.

Till Lindemann Gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wurden Vorwürfe erhoben - nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen eingestellt.
Quelle: dpa

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Ermittlungen gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann, unter anderem wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, eingestellt.

Die Auswertung der Beweise habe keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, teilte die Behörde am Dienstag mit. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Lindemann gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen habe.

ZDF-Experte: Einstellung bezieht sich auf "strafrechtlich relevante Vorwürfe"

ZDF-Rechtsexperte Jan Henrich erklärt zur Entscheidung: "Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, bezieht sich auf die strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegen den Sänger und eine Tourmanagerin. Namentlich der Verdacht der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz."

Über die in Medienberichten zudem gegen Lindemann erhobenen Vorwürfe des 'Machtmissbrauchs' bei Konzerten trifft die Staatsanwaltschaft keine Aussage. Machtmissbrauch für sich genommen ist kein Straftatbestand.

Jan Henrich, ZDF-Rechtsexperte

Im Raum stehen Anschuldigungen gegen Sänger Till Lindemann. Mehrere Frauen behaupten, gezielt für Aftershow-Partys angeworben worden zu sein.

Beitragslänge: 28 min Datum: 02.08.2023

Für den Vorwurf, Lindemann habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit Berichterstattung durch die Presse eingeleitet worden.

Staatsanwaltschaft: Zeugen-Berichte durch Ermittlungen nicht bestätigt

Als Beweise führt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin insbesondere Presseberichte an, die sich auf anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber beziehen, sowie die Vernehmung von Zeuginnen. Die Angaben der Zeuginnen und Zeugen in Berichten hätten sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt.

Zu einer möglichen Wiederaufnahme der Ermittlungen sagt ZDF-Experte Henrich: "Ein Ermittlungsverfahren wird in der Regel eingestellt, wenn aufgrund der vorliegenden Beweise eine Verurteilung der beschuldigten Person als unwahrscheinlich gilt. Bindende Rechtskraft entfaltet eine solche Einstellung allerdings nicht. Das Verfahren kann theoretisch wieder aufgegriffen werden, sollten neue Hinweise auftauchen oder sich Zeugen melden."

Mehrere Frauen haben Rammstein-Sänger Till Lindemann Machtmissbrauch und sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Rund um Konzerte der Band soll es zu den Übergriffen gekommen sein.

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YouTuberin Kayla Shyx erhob Vorwürfe gegen Lindemann

Mutmaßliche Geschädigte hätten sich bislang "nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt", so die Staatsanwaltschaft. Sie hätten sich "ausschließlich - auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens - an Journalistinnen und Journalisten, die sich ihrerseits auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben" gewandt.

Auch die Angaben der Zeugin Kayla Shyx reichten nicht aus: sie "blieben in den Vernehmungen zu unkonkret - zumal die Zeugin jedenfalls kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle schildern konnte." Kayla Shyx hatte zuvor auf Youtube Vorwürfe erhoben.

Wie ZDF-Rechtsexperte Henrich erklärt, konnte Lindemann zudem "bereits in presserechtlichen Verfahren unter anderem gegen den 'Spiegel' einen Erfolg verbuchen. Das Landgericht Hamburg untersagte es dem Nachrichtenmagazin, den Verdacht zu verbreiten, der Rammstein-Sänger habe Frauen für Sex unter Drogen setzen lassen. Die Aussagen der Konzertbesucherin Shelby Lynn, die die Vorwürfe ins Rollen gebracht hatten, stufte das Landgericht allerdings als zulässige Meinungsäußerung ein."

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