Südafrikanischer Ex-Sprintstar: Oscar Pistorius muss in Haft bleiben

31 Mär 2023
Oscar Pistorius

Zehn Jahre nach der Inhaftierung des früheren südafrikanischen Sprintstars Oscar Pistorius wegen Totschlags an seiner Freundin Reeva Steenkamp ist dem 36-Jährigen eine vorzeitige Haftentlassung verwehrt worden. Der Bewährungsausschuss habe das Ansinnen des früheren Spitzensportlers abgelehnt, sagte die Anwältin von Steenkamps Eltern. Ein neuer Bewährungsantrag könne im August 2024 gestellt werden, so die Justizvollzugsbehörde in einer Mitteilung.

Grund für die Ablehnung sei ein bürokratischer Fehler gewesen, sagte ein Sprecher der Behörde. Pistorius habe noch nicht, wie ursprünglich angenommen, die Hälfte seiner Haftstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten abgesessen, die ihm laut südafrikanischem Gesetz automatisch Anspruch auf eine Bewährungsanhörung gewährleistet hätte. Wie es im Vorfeld zu dem Fehler kommen konnte, blieb unklar.

Die Anhörung stieß auf großes Interesse: Vor dem Gefängnis, in dem die Anhörung stattfand, versammelten sich Medien aus aller Welt.

Pistorius hatte seine Freundin in der Nacht zum 14. Februar 2013 in seinem stark gesicherten Haus mit vier Schüssen durch die Badezimmertür getötet. Nach eigener Beteuerung hatte er sie für einen Einbrecher gehalten.

Das Verfahren gegen den unterhalb beider Knie amputierten Pistorius zog sich über Jahre und ging durch mehrere Instanzen. Der ehemalige Athlet hatte 2014 zunächst eine Haftstrafe von fünf Jahren erhalten. Diese wurde 2016 auf sechs Jahre erhöht. Nach nochmaliger Widerrufung durch die Staatsanwaltschaft wurde Pistorius Ende 2017 schließlich zu 13 Jahren und fünf Monaten verurteilt.

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