Hohe Tarife bei Eon: Verbraucherzentrale prüft Klage

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Erstellt: 03.04.2023, 14:40 Uhr

Von: Ulrike Hagen

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Vervierfachung der Preise: Der Energieversorger Eon erzürnt seine Kundinnen und Kunden. Verbraucherzentralen wollen nun eine Sammelklage erheben.

München/Berlin – Der Fernwärmeanbieter Eon hat seine Preise zwischen 2020 und 2022 drastisch erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen für rechtswidrig und prüft eine Musterklage. Nun werden Verbraucherinnen und Verbraucher gesucht, die von der Preiserhöhung für Fernwärme durch Eon betroffen sind und eine Klage einreichen möchten.

Eon-Logo

Vervierfachung der Preise, fragwürdige Preisklauseln: Verbraucherzentralen wollen gegen Eon Sammelklage erheben. © IMAGO/Rupert OberhäuserEon-Tarife sorgen für Ärger: Verbraucherzentrale prüft Klage

Im Zuge der Energiekrise sind auch die Preise für Fernwärme in astronomische Höhen gestiegen. Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Fernwärme – und sehen sich laut Verbraucherschützern völlig überzogenen Kosten gegenüber. Das gilt auch für Eon-Kundinnen und -Kunden, denen teils drastische Nachzahlungen von bis zu 3000 Euro drohen.

Ein Beispiel: Im Versorgungsgebiet Hamburg-Lohbrügge, lag der Netto-Arbeitspreis im Jahr 2020 bei 3,79 Cent, 2022 wurden von Eon 17,20 Cent pro kWh aufgerufen. Das ist mehr als eine Vervierfachung. Das bedeutet für Fernwärmekundinnen und -kunden mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 15.000 kWh Mehrkosten von über 3000 Euro brutto im Jahr.

Vervierfachung der Fernwärme-Tarife bei Eon

Inzwischen warnen Verbraucherschützende vor Abzocke durch Eon. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat festgestellt, dass Eon in vielen Gebieten ähnliche Preiserhöhungen bei Fernwärme vorgenommen hat, die für Verbraucher oft Zusatzkosten von mehreren Tausend Euro bedeuten.

Eon beruft sich bei diesen Preiserhöhungen auf Klauseln im Vertrag, die eine Änderung des Preises erlauben: „Bei den Preiserhöhungen beruft sich Eon auf Preisänderungsklauseln im Vertragswerk. Wir halten diese Erhöhungen jedoch für rechtswidrig, da die Preisänderungsklauseln nach unserem Verständnis nicht rechtens sind“, erklärt Ronny Jahn, Teamleiter
Musterfeststellungsklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. gegenüber Merkur.de von IPPEN.MEDIA.

Verbraucherzentralen wollen Sammelklage erheben: „Verbraucher sollen ihr Geld zurückbekommen“

Der Verband prüft darum nun eine Musterfeststellungsklage – und sucht nun Betroffene. Unter dem Aufruf auf der Seite des Verbraucherzentrale Bundesverbandes können sich Eon-Kundinnen und -Kunden melden, die von den drastischen Preissteigerungen betroffen sind. „Wir halten die Preiserhöhung, so wie sie sich für uns darstellt, für unwirksam“, so Jahn. „Wir wollen über eine sogenannte Musterklage, eine Sammelklage nach deutschem Recht, erwirken, dass Eon den Kunden die überhöhten Abschläge zurückzahlen muss“. 

Seit 2022 sind die Preise im gesamten Energiesektor deutlich gestiegen, und zwar nicht nur für Strom und Gas, sondern auch für Fernwärme. Gerade erst warnte die Verbraucherzentrale vor „völlig überhöhten März-Abschlägen“. Trotz der Preisbremsen für Strom und Gas, mit denen die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten will, rechneten Energieunternehmen teilweise Abschläge im vierstelligen Bereich ab.

Eon mit Gewinn 2022: Weitere Preiserhöhungen für 2023 nicht ausgeschlossen

Der Energiekonzern Eon hatte für 2022 einen bereinigten Nettogewinn von 2,7 Milliarden Euro (plus neun Prozent) bekannt gegeben, CEO Leonhard Birnbaum sprach von einem „starken Ergebnis“ – und kündigte gleichzeitig an, dass weitere Preiserhöhungen in 2023 nicht ausgeschlossen seien.

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