Wegen SA-Losung: Gerichtsverfahren gegen Höcke eröffnet

Björn Höcke

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke am 6. August während der AfD-Europawahlversammlung in Magdeburg. Bild: dpa

Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Er soll eine verbotene Parole der SA verwendet haben.

Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Halle habe die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Höcke soll in einer Rede eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben.

Höcke soll Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Höcke soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung handele, so der Vorwurf. Als Losung wird eine Parole oder ein Wahlspruch bezeichnet. 

Die Kammer des Landgerichts sei der Auffassung gefolgt und habe die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Verfahren werde vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet, so der Gerichtssprecher.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai dieses Jahres Anklage gegen Höcke erhoben. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke „die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt“, teilten die Strafverfolger damals mit.

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