Höcke muss wegen NS-Vokabular vor Gericht

13 Sep 2023
ZDFheute

Höcke muss wegen NS-Vokabular vor Gericht ZDFheute Logo

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage zu.

Björn Höcke, aufgenommen am 07.09.2023 Björn Höcke (Archivfoto)
Quelle: dpa

Anklage: Verbotene Losung der SA zitiert

Höcke soll im Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung einen Vortrag mit der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" beendet haben, wobei er gewusst habe, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt.  

Anfang der 1920er-Jahre ist Hitlers NSDAP noch eine unbedeutende Kleinpartei. Auf ihrem Weg an die Macht nutzt sie vor allem zwei Mittel: Propaganda und Gewalt.

Beitragslänge: 43 min Datum: 08.06.2020

Verfahren soll vor dem Amtsgericht stattfinden

Allerdings soll das Verfahren - anders als von der Anklagebehörde gefordert - nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden. Das begründete das Gericht damit, dass die Zuständigkeit des Landgerichts weder wegen der Straferwartung noch wegen einer besonderen Bedeutung des Falles anzunehmen sei.

Der vorliegende Sachverhalt hebe sich im Vergleich mit gleich gelagerten Delikten weder durch das Ausmaß der Rechtsverletzung noch durch die Auswirkungen der Straftat in besonderer Weise aus der Masse der durchschnittlichen Fälle hervor, hieß es. Gegen den Beschluss kann die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen, für Höcke ist er hingegen unanfechtbar.

Das Prinzip, "dagegen" zu sein, beschert der AfD aktuell Umfragerekorde. Inflation und Heizungsstreit befeuern Stimmverluste bei den Regierungsparteien.

Beitragslänge: 3 min Datum: 04.06.2023

Seit März 2021 wird der Thüringer Landesverband der AfD um seinen Vorsitzenden Höcke vom Landesamt für Verfassungsschutz als "Beobachtungsobjekt im Bereich Rechtsextremismus" eingestuft. Die Jugendorganisation der AfD "Junge Alternative" wurde kürzlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

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