Björn Höcke angeklagt: Mit der Losung der SA

Björn Höcke

Angeklagt: Der Thüringer AfD- Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke Bild: dpa

Zum ersten Mal muss sich der Thüringer AfD-Anführer Höcke wegen einer Äußerung mit NS-Diktion vor Gericht verantworten. Ob ihm das schadet, ist fraglich.

Zum ersten Mal in seiner politischen Karriere als Wortführer und Idol des rechtsextremen AfD-Flügels muss sich Björn Höcke für eine seiner öffentlichen Äußerungen vor Gericht verantworten. Der frühere Geschichtslehrer ist bisher mehrfach einer Anklage oder gar Verurteilung wegen Volksverhetzung und „Äußerungsdelikten“ mit Bezug zur NS-Diktion entgangen.

Frühere Verfahren gegen den Anführer der Thüringer AfD wurden eingestellt. Siebenmal hat der Justizausschuss des Landtags schon die politische Immunität des Abgeordneten Höcke aufgehoben, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kam.

Darf „Faschist“ genannt werden

Allein der Beschluss des Amtsgerichts Meiningen 2019 dürfte Höcke geschmerzt haben. Das Gericht erlaubte, dass Höcke als „Faschist“ bezeichnet werden darf. Jenes von einem Grünenpolitiker auf Höcke gemünzte „Werturteil“ beruhe auf einer „überprüfbaren Tatsachengrundlage“.

Als Tatsache könnte bald auch festgestellt werden, dass Höcke vor zwei Jahren eine Wahlkampfveranstaltung mit der verbotenen Losung der SA „Alles für Deutschland“ beendet hat.

Schon früher hatte Höcke bestritten, dass es eine gültige Definition gebe, was NS-Sprache sei. Auch vor dem nun zuständigen Amtsgericht in Merseburg wird Höcke, der politische Gegner im NS-Jargon schon mal als „Volksverräter“ beschimpft, vor der Landtagswahl versuchen, die Grenzen des Sagbaren weiter zu verschieben. Ihm und der AfD hat das bis jetzt nicht geschadet.

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