AfD-Politiker Höcke wegen NS-Parole vor Gericht ...

12 Tage vor
Björn Höcke
Zweiter Verhandlungstermin am Mittwoch

Laut Anklage soll Höcke den ersten Teil der Parole, "Alles für", selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Verfahren gegen Höcke wegen eines ähnlichen Vorfalls in Merseburg anhängig.

Höcke gab vor Gericht an, unschuldig zu sein. "Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an", sagte Höcke. Er habe nicht damit gerechnet, dass Anwesende das dritte Wort aussprechen würden. Ein zweiter Verhandlungstermin in dieser Sache ist für den 26. Juni geplant.

NS-Parole: Erstes Urteil gegen Höcke im Mai

Bereits Mitte Mai hatte das Landgericht Halle den Politiker wegen des Verwendens der NS-Losung in Merseburg zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Gegen das Urteil legte die Verteidigung Revision ein. Der Fall geht damit nun an den Bundesgerichtshof, das Urteil ist vorerst noch nicht rechtskräftig. Höcke hatte im ersten Prozess argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer die Parole nicht gekannt zu haben. Ursprünglich sollte der Vorfall in Gera zusammen mit dem Fall in Merseburg verhandelt werden.

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