Viele Rentner haben Anspruch auf Extra-Geld – wissen es aber nicht

5 Okt 2023
Rentner
StartseiteWirtschaft

Stand: 05.10.2023, 14:25 Uhr

Von: Michelle Brey

KommentareTeilen

Hilfsleistungen in Anspruch zu nehmen, fällt nicht jedem einfach. Dabei ist das Wohngeld ein Zuschuss zur Miete – auch für Bürger und Bürgerinnen, die eine Rente beziehen. 

München - Mit dem Wohngeld unterstützt der Staat Bürger mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Anfang 2023 ist die Höhe des Wohngeldes gestiegen. Auch Rentner haben einen Anspruch auf die Leistung. Doch viele wissen das gar nicht. Ein Überblick.

Wohngeld: Auch Rentner können die Leistung beanspruchen

Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) informiert, sind Anspruch und Höhe des Wohngeldes abhängig „von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung“. Eine erste Orientierung bietet der Wohngeld-Rechner.

Neben Mietern von Wohnraum ist es möglich, die Leistung auch als Eigentümer von Wohnraum zu erhalten. Des Weiteren können Menschen im Pflegeheim und Rentner einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen. Dabei gelte für Rentner eine Einkommensgrenze von 1772 Euro brutto, wie Dr. Utz Anhalt in einem Beitrag bei gegen-hartz.de informierte. „Rentner, die als Alleinstehende eine Rente unter 1000 Euro netto bekommen, kriegen kein Wohngeld, sondern fallen unter die staatliche Grundsicherung für Rentner“, hieß es weiter.

Wohngeld für Rentner: Gründe, warum viele die Leistung nicht beanspruchen

Trotz der Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen, tun es viele Anspruchsberechtigte nicht. Unwissenheit, überhaupt einen Anspruch zu haben, sei einer der Gründe, so Dr. Anhalt. Andere fürchteten, dass am Ende gar nichts dabei herauskomme – trotz eines hohen bürokratischen Aufwands.

Für den Antrag gilt allgemein:  

Antragsformulare erhalten Sie entweder bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Oftmals können sie das Wohngeld auch online beantragen. Er muss von der wohngeldberechtigten Person gestellt werden.Der Termin der Antragsstellung ist ausschlaggebend. In der Regel erhalten Sie erst ab dem Monat Wohngeld, in dem der Antrag eingegangen ist.Wohngeld wird nicht beantragt: Falscher Stolz als Hintergrund

Menschen, die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, möchten niemandem „auf der Tasche liegen“. Das nennt Dr. Anhalt als weiteren Grund, weshalb Wohngeld oftmals nicht beansprucht wird, obwohl es möglich wäre. Denn, so das BMWSB: „Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch.“

Auch der Verbraucherzentrale sind die Umstände, weshalb viele Menschen das Wohngeld nicht in Anspruch nehmen, bekannt. Die Zentrale rät deshalb: „Wohngeld sollte, wie Sozialleistungen allgemein, kein schambehaftetes Thema für Sie sein. Gesetzlich sind fürs Wohngeld klare Ansprüche definiert. Stellen Sie einen Antrag, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Je länger Sie das hinausschieben, desto höher können sich Schulden auftürmen.“ Zudem soll das Geld davor bewahren, andere Sozialleistungen – wie etwa das Bürgergeld – zu benötigen. 

Wohngeld: Das müssen Berechtigte sonst noch wissenDie Bruttokaltmiete dient als Bemessungsgrundlage des Wohngeldes. Seit der Wohngeldreform 2023 werden die Heizkosten der Wohngeldhaushalte über eine Heizkostenkomponente in pauschaler Form berücksichtigt.Die Mietenstufe spielt eine Rolle: Alle Gemeinden/Kreise in Deutschland werden dieser abhängig von ihrem Mietenniveau zugeordnet. Die Feststellung erfolgt auf Basis der amtlichen Wohngeldstatistik durch das Statistische Bundesamt.Quelle: BMWSB

Neben dem Wohngeld gibt es noch weitere Zuschüsse, die Rentner einfordern können. (mbr)

Auch interessant
Mehr lesen
Ähnliche Nachrichten
Die beliebtesten Nachrichten der Woche