Kulturfördermittel für 2025 beantragen

10 Tage vor
Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert auch 2025 gemeinnützige sowie künstlerische und kulturelle Einrichtungen und Projekte in freier Trägerschaft, die öffentlich zugänglich sind. Die Anträge müssen für die institutionelle Förderung bis zum 1. September 2024 und für die Projektförderung bis zum 30. September 2024 im Kulturamt eingegangen sein.

Im Jahr 2025 stehen rund 11,2 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen etwa 80 Prozent in die institutionelle Förderung, mit Schwerpunkt auf Erhalt und der Stärkung der Infrastruktur der freien Kunst und Kultur in Leipzig. Die anderen rund 20 Prozent werden für die Förderung von Projekten eingesetzt.

Die Anträge können digital über die Plattform Amt24 des Freistaates Sachsen oder in Papierform mit den Formularen des Kulturamtes gestellt werden.

Die Förderschwerpunkte der Kulturförderung für 2025, sowie die Anleitung und die Antragsformulare finden Sie unter www.leipzig.de/kulturfoerderung.

Auswahl bis Ende Dezember 2024

Mit der institutionellen Förderung sollen die Einrichtungen in die Lage versetzt werden, ihr künstlerisches und kulturelles Angebot konzeptionell weiterzuentwickeln sowie sich strukturell zu stabilisieren. Hierzu zählen die Bindung und Rückgewinnung des Publikums ebenso wie von Fachpersonal und Ehrenamtlichen. Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Kulturelle Bildung, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie Vorhaben mit interdisziplinärem Charakter unterstützt werden.

Die Auswahl der geförderten Einrichtungen und Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Ende Dezember 2024.

Kooperation zwischen freier Szene und Kommunalbetrieben gefördert

Erneut ausgeschrieben wird das Förderinstrument „Im Dreiklang für Leipzig“. Dieses unterstützt modellhafte Kooperationsprojekte zwischen freier Kunst- und Kulturszene und kommunalen Kunst- und Kulturbetrieben. Mit dem Programm fördert das Kulturamt für zwei Jahre eine Künstlergruppe aus der freien Szene, die eine projektgebundene Kooperation mit zwei weiteren Partnern (institutionell geförderte Einrichtung und städtischer Kulturbetrieb) eingeht.

Im Vorfeld der Antragsstellung besteht die Möglichkeit, sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kulturamts beraten zu lassen. Eine Beratung wird insbesondere dann empfohlen, wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Förderung gestellt werden soll. Außerdem sollte die Anleitung zur Antragsstellung genutzt werden.

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