Medienrecherche: Polizeien in Frankreich nutzen heimlich ...

22 Nov 2023
Verhaltenserkennung (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Timon Studler

In Frankreich ist die Verwendung von Software zur Gesichtserkennung durch Strafverfolgungsbehörden nur in Ausnahmefällen erlaubt. Eine investigative Recherche des französischen Mediums Disclose deckt nun auf: Seit 2015 ermöglicht eine Software der israelischen Firma BriefCam willkürliche Massenüberwachungen durch biometrische Datenabgleiche. Dem französischen Innenministerium sei dies von Anfang an bekannt gewesen.

Frankreich - Figure 1
Foto Netzpolitik.org

Bisher durfte die Polizei in Frankreich nur in sehr seltenen Fällen sogenannte intelligente Videoüberwachungen einsetzen. Im Vorfeld der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 hat die französische Regierung im Mai dieses Jahres ein Gesetz verabschiedet, das „versuchsweise“ eine groß angelegte Nutzung von Videoüberwachungssystemen bis zum 31. März 2025 erlaubt. Angesichts der Eingriffe in die Privatsphäre bleibt die Nutzung biometrischer Identifizierungsysteme aber weiterhin unzulässig.

Visual Layers

Dem investigativen Medium liegen interne Dokumente des französischen Innenministeriums vor, die eine mögliche Nutzung von biometrischen Werkzeugen durch die Strafverfolgungsbehörden bereits seit 2015 zeigen. Das betrifft die Software „Video Synopsis“ des Anbieters BriefCam. Auf seiner Website wirbt das Unternehmen damit, dass die Software Videoaufnahmen mit Deep-Learning-Methoden analysiert und dadurch Ereignisse verbinden kann, die zu unterschiedlichen Zeiten stattgefunden haben. So können die Aufnahmen auch Menschen nach spezifischen Kategorien oder Kriterien einsortieren und anzeigen, wie zum Beispiel nach der Farbe des getragenen Pullovers.

Zocken gegen den Bullshit

Die Journalist:innen gehen anhand ihrer Recherchen davon aus, dass die Beliebtheit der Software vordergründig durch deren Hauptfunktion gekennzeichnet ist: die Gesichtserkennung. Dies sei eine Funktion der Software, die „mit nur wenigen Klicks“ aktiviert werden kann, so die Journalist:innen.

Nach Angaben des Unternehmens BriefCam sei es möglich, Personen von Interesse anhand ihres Gesichtes in Echtzeit zu „erkennen, verfolgen, extrahieren, klassifizieren und katalogisieren“. Die Nutzung sei ganz einfach: Man wählt „ein oder mehrere Gesichter“ aus und klickt dann auf „die Schaltfläche für die Gesichtserkennung, die rechts neben dem Wiedergabebereich angezeigt wird“.

Ein anonymer Informant soll dem Medium zugesichert haben, dass die Polizei seit acht Jahren heimlich, aber aktiv die Gesichtserkennungssoftware nutze. Die notwendige Datenschutzfolgeabschätzung, die der nationalen Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) hätte übermittelt werde müssen, fehle noch immer. Die CNIL erklärte gegenüber Disclose, dass ihr keine Informationen vorlägen, ob und wie die Polizei BriefCam verwende. Ein brisanter Leak, denn die willkürliche Verarbeitung von biometrischen Daten, einschließlich der Gesichtsaufnahmen, verstößt gegen das im Jahr 2019 aktualisierte französische Informations- und Freiheitsgesetz, nachdem es verboten ist, „ein biometrisches Identifizierungssystem zu verwenden, [oder] biometrische Daten zu verarbeiten und […] Techniken zur Gesichtserkennung einzusetzen“.

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