Unterschied Elterngeld und Kindergeld - Antrag, Auszahlung ...

11 Jul 2023
Elterngeld

Rund um das Elterngeld wird derzeit in Deutschland viel diskutiert. So gibt es Forderungen, wonach zukünftig Paare mit hohen Einkommen von der Unterstützung durch den Staat ausgenommen werden sollen. Auch eine Alternative wurde von der SPD genannt.  Der Vorsitzende Lars Klingbeil setzt sich für die Abschaffung des Ehegattensplittings für neue Ehen ein. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärt er: "Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen."

Weniger Aufregung herrscht um das Kindergeld aus. Hier stehen die Auszahlungstermine für 2023 bereits in einer speziellen Liste fest. Doch worin unterscheiden sich Elterngeld und Kindergeld überhaupt? Und gibt es vielleicht auch Gemeinsamkeiten? Laut einem Beitrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zählt das Elterngeld zu den am meisten geschätzten Familienleistungen in Deutschland. Eine Tatsache, die angesichts der auch in der Öffentlichkeit harten Debatte darüber aktuell nur schwer zu glauben ist. 

Elterngeld und Kindergeld - einige Unterschiede

Elterngeld und Kindergeld haben grundsätzlich verschiedene Bedingungen und auch Termine, zu denen sie ausgezahlt werden. Laut einem Bericht im Nachrichtenmagazin Focus gibt es mehr Unterschiede, als Gemeinsamkeiten. So wird das Elterngeld über das BMFSFJ beantragt, während für das Kindergeld die jeweilige Dienststelle der Familienkasse verantwortlich ist. 

Behörde: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Gründung:  1953 Hauptsitz: Berlin, Glinkastraße 24 Staatliche Ebene: Bund

Mit entscheidend für Elterngeld ist das Einkommen. Bei einem Antrag müssen immer auch die Einkommensbescheide der letzten 12 Monate beigefügt werden. Vom Einkommen unabhängig bleibt das Kindergeld. Es gilt zudem als eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Elterngeld, so heißt es im Focus-Bericht, "ist eine staatliche Unterstützung, die fehlendes Einkommen ausgleichen soll". Weitere Unterschiede: Kindergeld wird nach der Geburt beantragt und kann bis zu sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden. Elterngeld sollte zwar auch nach der Geburt beantragt werden, alle Unterlagen können aber bereits im Vorfeld eingereicht werden. Die Geburtsurkunde des Kindes kann demnach auch nachgereicht werden. Die Hilfe ist für drei Monate rückwirkend auszahlbar.

Dafür steht das Elterngeld  - was bisher entscheidend war

Wie in dem Beitrag erklärt, beträgt Elterngeld "67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes". Der Maximal-Betrag liegt bei 1800 Euro im Monat. Wer Elterngeld bekommen möchte, muss mit seinem Kind in einem Haushalt in Deutschland leben. Man muss es nach der Geburt selbst betreuen und darf dabei maximal 32 Stunden in der Woche arbeiten. Weiterhin gilt:

Eine Auszahlung beim Basiselterngeld erfolgt über maximal 14 Monate. Jeder Elternteil darf dabei mindestens zwei und maximal 12 Monate für sich beanspruchen. "Basiselterngeld wird nur in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes ausgezahlt". Durch das ElterngeldPlus wird der Auszahlungszeitraum verdoppelt, jedoch der Auszahlungsbetrag pro Monat halbiert. Und es gibt laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend noch den Punkt Partnerschaftsbonus. 

Zum Bonus heißt es: "Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden). Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden (für Kinder, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, ist dies nur für vier aufeinanderfolgende Lebensmonate möglich)."

Kindergeld - die Voraussetzungen für den Zuschuss vom Staat

Unabhängig von der Anzahl der Kinder wird den Familien 250 Euro ausgezahlt. Anspruch auf Kindergeld hat jeder, der Deutschland wohnt oder auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dem Focus zufolge muss das Kind auch im Haushalt leben.

Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Sollte das Kind danach arbeitslos sein, werden die Zahlungen noch bis zum 21. Lebensjahr weitergeführt. Sollte es in einer Ausbildung oder einem Studium sein, "wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt".   Änderungen auch beim Kindergeld geplant

Auch beim Kindergeld sind Änderungen durch die Politik geplant. Bereits Mitte März 2023 hat infranken.de darüber berichtet, dass ab dem Jahr 2025 eine Umwandlung in die Kindergrundsicherung erfolgen soll. 

Insbesondere einkommensschwache Familien sollen so finanziell entlastet werden. Außerdem soll die Antragsstellung vereinfacht werden.

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