Neuregelungen beim Elterngeld: Das musst du jetzt wissen

2 Apr 2024
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Seit dem 1. April gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Die betreffen vor allem Eltern mit sehr hohem Einkommen sowie Paare, die gleichzeitig Elternzeit nehmen möchten.

Elterngeld - Figure 1
Foto t3n Magazin

Von Senta Gekeler

Gemeinsam in Elternzeit? Dafür gibt es seit April neue Regeln. (Foto: Shutterstock/Kseniya Ivanova)

Das Software­unternehmen SAP hatte im Herbst 2023 angekündigt, dass Väter nach der Geburt ihres Kindes sechs Wochen bezahlt freigestellt werden sollten. Jetzt sind die Pläne vom Tisch, wie ein Konzernsprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte. Schon Anfang des Jahres hieß es, SAP überdenke die Pläne. Ein Grund dafür sei, dass auch die Bundesregierung ihre Pläne zum Vaterschafts­urlaub noch nicht umgesetzt habe. Bundesfamilien­ministerin Lisa Paus hatte bereits 2022 angekündigt, ab 2024 Partner oder Partnerinnen einer Person, die gerade ein Neugeborenes entbunden hat, zwei Wochen bezahlt freizustellen.

Was jetzt für das Elterngeld gilt

Was die Verwirklichung dieser Pläne angeht, die bereits im Koalitionsvertrag festgehalten sind, hat sich noch nicht viel getan. Dafür sind am 1. April umstrittene Einschränkungen zum Elterngeld in Kraft getreten. Für Geburten ab dem 1. April wurde nun die Einkommens­grenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird sie weiter gesenkt auf 175.000 Euro. Eltern, die mehr verdienen, bekommen dann kein Elterngeld mehr. Davor galt eine Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.

Elterngeld - Figure 2
Foto t3n Magazin

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Zudem können beide Elternteile ab dem 1. April nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gleichzeitig Elterngeld beziehen. Von der Regelung ausgenommen sind Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, sowie Eltern von Zwillingen oder weiteren Mehrlingen. Auch Väter und Mütter von neu geborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, haben weiterhin die Möglichkeit, länger als einen Monat parallel Elterngeld zu bekommen.

Sparvorgaben versus Familien­freundlichkeit

Grund für die Neuregelungen sind die Sparvorgaben des Bundes­finanz­ministers Christian Lindner (FDP). So ist es für Paare zwar immer noch möglich, sich den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam um das Kind zu kümmern, trotzdem erschwert es die neue Regelung, dass beide Elternteile in den besonders wichtigen ersten Lebensmonaten genügend Zeit mit dem Neugeborenen verbringen können. Sie bewirkt also genau das Gegenteil von dem, was die geplante Väterauszeit von SAP hätte bezwecken sollen. Offen bleibt die Frage, ob das Bundesfamilien­ministerium die neuen Einschränkungen abmildern wird, indem es den Vaterschaftsurlaub doch noch durchsetzt – oder ob auch diese Pläne den Sparvorgaben zum Opfer fallen.

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