Elterngeld: Kürzung beschlossen – Wer jetzt noch Anspruch hat

17 Nov 2023

Weniger Geld für Reiche

Elterngeld - Figure 1
Foto Berliner Morgenpost
Ampel-Beschluss: Wer jetzt noch Elterngeld bekommt

Aktualisiert: 17.11.2023, 11:28 | Lesedauer: 3 Minuten

Entscheidend bei der Grenze ist das zu versteuernde Einkommen.

Foto: Unbekannt / Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Die Ampel streicht das Elterngeld für Gutverdiener – allerdings anders, als zunächst geplant. Wer hat jetzt noch einen Anspruch darauf?

Berlin. FamilienministerinLisa Paus (Grüne) setzt den Rotstift an: Für Besserverdiener soll im kommenden Jahr das Elterngeld wegfallen – allerdings mit anderen Eckwerten als ursprünglich geplant. Nach den neuen Plänen der Ampel-Koalition soll die Einkommensgrenze zwar gesenkt werden, das allerdings nur schrittweise und nicht mehr so stark wie ursprünglich vorgesehen.

Aktuell liegt die Einkommensgrenzen für das Elterngeld bei Paaren bei 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Diese Grenze sollte ersten Plänen zufolge auf 150.000 Euro gesenkt werden. „Wir nehmen Kürzungen beim Elterngeld zurück und setzen stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“, erklärte SPD-Haushälter Felix Döring. Familien bekämen mehr Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Die neuen Pläne der Ampel sehen Folgendes vor:

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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zum 1. April 2024: Senkung der Einkommensgrenze auf 200.000 Euro pro Paarzum 1. April 2025: Senkung der Einkommensgrenze auf 175.000 Euro pro Paar

Doch nicht alle Paare mit einem Einkommen von 200.000 Euro pro Jahr müssen ab April auf ihr Elterngeld verzichten. Denn als Grundlage gilt nach wie vor das zu versteuernde Einkommen. Um das zu ermitteln, müssen zahlreiche Abzüge bedacht werden.

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Elterngeld: So setzt sich das zu versteuernde Einkommen zusammen

Vom Brutto-Jahresgehalt müssen zahleiche Posten abgezogen werden, bevor das zu versteuernde Einkommen feststeht. Darunter fallen etwa die Vorsorgeaufwendungen.

Durch die Beitragsbemessungsgrenzen sind diese gedeckelt: Arbeitnehmer müssen von einem Jahreseinkommen zwischen 85.200 und 87.600 Euro Abgaben an die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Für der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze bei 85.200 Euro Jahreseinkommen. Der Anteil, der über diesen Grenzen liegt, unterliegt keiner Beitragspflicht.

Hinzu kommen Sonderausgaben, die geltend gemacht werden können. Darunter zählen Spenden, Beiträge zu Privatschulen oder die Kirchensteuer. Auch Werbungskosten, die Pendlerpauschale oder "außergewöhnliche Belastung" müssen zur Ermittlung des zu besteuernden Einkommens abgezogen werden. Beiträge wie etwa Kinderfreibetrag hängen von der individuellen Lebenssituation der Menschen ab. Letztlich berechnet sich das zu versteuernde Einkommen so:

Gesamtes Einkommen (selbst- oder nicht selbstständige Arbeit, Vermietung, Kapitalerträge, usw.)- Freibeträge- Vorsorgeaufwendungen- Werbungskosten- Sonderausgaben= zu versteuerndes Einkommen

Änderungen auch bei der Elternzeit

Neben den Änderungen an den Elterngeld-Plänen sollen Paare auch weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können. Nach den neuen Plänen sollen sie aber nur noch maximal einen Monat gleichzeitig in Elternzeit gehen können. Außerdem müsse das innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes der Fall sein. Bei Mehrlingsgeburten greifen die Änderungen nicht.

Noch im Juli hatte Paus ihren Beschluss mit den Anforderung aus dem Bundesfinanzministerum unter Christian Lindner (FDP) begründet, im Haushalt für 2024 sparen zu müssen. Wenige Monate später im Oktober hatte sie ihre Eltergeld-Pläne noch gegen Änderungsvorschläge des Koalitionspartners FDP verteidigt. Diese wollten den Anspruch für Elterngeld grundsätzlich auf zwölf Monate senken und das für alle Altersgruppen.

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