Luxusuhr nicht angemeldet: Das sagt der Zoll zur Kontrolle von ...

„Hätte, hätte, Fahrradkette“, wird sich Arnold Schwarzenegger vielleicht gedacht haben, nachdem ihn der Zoll am Münchner Flughafen am Mittwoch nach zweieinhalb Stunden hat gehen lassen. Denn hätte Schwarzenegger samt Gepäck den Schlenker gemacht und wäre sofort aus freien Stücken Richtung Zoll marschiert, er hätte „nur“ etwa die 19 Prozent Umsatzsteuer des Kaufwertes seiner Uhr zahlen müssen. Und wäre laut Münchner Hauptzollamt zumindest ohne Steuerstrafverfahren, dafür mit ordnungsgemäßem Steuerbescheid nach einer halben Stunde fertig gewesen. So aber musste er mehrere Tausend Euro zahlen, wie die „Bild“-Zeitung schreibt – für eine nicht verzollte Luxusuhr der Marke Audemars Piguet.

Der gezahlte Betrag, zu dessen Höhe das Hauptzollamt keine Aussage ­machen will, setzt sich so zusammen: aus einer Abgabe im Zuge des gegen ihn eingeleiteten Steuerstrafverfahrens und aus einer Sicherheitsleistung, die er als Nicht-EU-Bürger zahlen muss.

Arnold Schwarzenegger war am Mittwochnachmittag in München gelandet, um nach Kitzbühel weiterzureisen. Dort sollte am Donnerstag seine Uhr im Rahmen des „Special Dinner for Climate Action“ seiner Organisation „The Schwarzenegger Climate Initiative“ für einen guten Zweck versteigert werden. Drei Stunden sei Schwarzenegger vom Zoll „festgehalten“ worden, teilt seine Initiative am Donnerstag auf Anfrage mit.

„Bei uns ist jeder gleich“

Das „Festhalten“ sieht das Hauptzollamt als „normales Vorgehen“. Denn die Zollbeamten hätten Schwarzenegger im Zuge „stichprobenartiger“ Kontrollen überprüft. Dabei habe es keine Rolle gespielt, dass er ein Prominenter sei, sagt Thomas Meister, Sprecher des Hauptzollamts. „Bei uns ist jeder gleich, egal ob er Schwarzenegger, Müller oder Meier heißt.“

Für die Untersuchung seines Gepäcks wurde der Schauspieler und Politiker in den abgetrennten Zollbereich geführt. Dabei fanden die Beamten eine Uhr, die sie als „Luxusuhr“ identifizierten, die verzollt werden muss. Denn nur Waren, die in der EU bleiben und einen Wert von 430 Euro nicht übersteigen, sind steuer- und umsatzsteuerfrei. Für Arnold Schwarzenegger ging es dann erst mal in das Büro der Beamten, wo ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde. Dazu müssen Formulare ausgefüllt und Daten erhoben werden.

„Gewissenhaft die Fragen der Zollbeamten beantwortet“

Wie war die Stimmung im Zollbüro? Der Sprecher macht hierzu keine Angaben, Schwarzeneggers Initiative ist auskunftsfreudiger. Er habe „ehrlich und gewissenhaft die Fragen der Zollbeamten beantwortet“. Schwarzenegger ­habe „kooperiert“, obwohl es eine „inkompetente Untersuchung“ gewesen sei, „eine totale Komödie voller Fehler, die allerdings einen sehr lustigen Polizeifilm abgegeben hätte“.

Fehler weist das Hauptzollamt zurück. Das Erheben der vielen Daten nehme nun mal eine gewisse Zeit in Anspruch. Nur bei der Bezahlung des Betrags habe es am Anfang etwas gehapert. Zunächst funktionierte das Kartenlesegerät nicht richtig, und es wurde ein Ersatzgerät beschafft. „Das kann ja mal passieren.“ Dann konnte Schwarzenegger zumindest die Einfuhrabgabe per Karte bezahlen. Den Restbetrag, ­also die Sicherheitsleistung, konnte er jedoch nicht mit Karte bezahlen, da „ab einem gewissen Betrag“ die Sicherheitsvorkehrungen des Kartengeräts keine Kartenzahlung erlauben.

Also wurde Schwarzenegger mit einer Flughafenmitarbeiterin in den öffentlichen Bereich des Flughafens losgeschickt, „um an Bargeld zu kommen“. Das habe aber nicht geklappt. Zu den Gründen will sich der Sprecher nicht äußern. Nur so viel: „Es wurde dann eine andere Lösung gefunden, um den ausstehenden Bargeldbetrag zu ­beschaffen.“

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