Sammelklage gegen Vodafone: Streit um Preiserhöhungen eskaliert

14 Nov 2023

Die Verbraucherzentrale hält Preiserhöhungen bei Vodafone für unzulässig. Nun geht der Fall vor Gericht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen Vodafone eingereicht, um gegen Preiserhöhungen bei laufenden Festnetzverträgen vorzugehen, berichtet das "Handelsblatt". Vodafone hatte Kabel- und DSL-Kunden im Mai 2023 über geplante Preiserhöhungen informiert, die aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässig sind. Sie hofft, so Schadenersatz oder Rückerstattungen für Vodafone-Kunden durchsetzen zu können.

Sammelklage gegen Vodafone - Figure 1
Foto CHIP Online

Nach Auffassung des vzbv erfolgte die Preiserhöhung ohne gesetzliche Grundlage und war damit rechtswidrig. Die Verbraucherschützer rufen Betroffene auf, sich der Sammelklage anzuschließen, nach eigenen Angaben haben sich bereits mehr als 10.000 Kunden gemeldet.

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Aktuelle Sammelklage gegen Vodafone erst durch neues Bundesgesetz möglich

Die Verbraucherzentrale hält die Preiserhöhungen für Vodafone-Bestandskunden für unzulässig und hat dagegen Klage eingereicht.

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Für die von der Sammelklage betroffenen Festnetzkunden erhöht sich die Grundgebühr um 5 Euro pro Monat. Anders als bei den bisherigen Musterfeststellungsklagen müssen die Kunden ihre Ansprüche nicht noch einmal gerichtlich durchsetzen, sondern erhalten im Erfolgsfall direkt Schadensersatz oder Rückerstattung. Das Bundesgesetz, das solche Sammelklagen in Deutschland ermöglicht, ist erst Mitte Oktober 2023 in Kraft getreten. Der vorliegende Fall ist einer der ersten seiner Art.

Sammelklage gegen Vodafone - Figure 2
Foto CHIP Online

Weitere Informationen - unter anderem auch zur Anmeldung für die Vodafone-Sammelklage - stellt der Verbraucherzentrale auf einer eigenen Website zur Verfügung. Die Klage kommt nur wenige Tage nachdem bekannt wurde, dass Vodafone erneut zu einer Strafzahlung verurteilt wurde. Das Unternehmen hatte Kunden Verträge untergeschoben, die sie nie abgeschlossen hatten, und damit bereits zum elften Mal gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2020 verstoßen.

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