Zweiter Prozess gegen "Reichsbürger"-Gruppe um Prinz Reuß ...

22 Mai 2024
Prinz reuss
Prinz Reuß als mutmaßlicher Rädelsführer der Gruppe angeklagtLaut Anklage wollte die Gruppe die staatliche Ordnung gewaltsam beseitigenDen Angeklagten drohen laut Gericht bis zu 15 Jahre Haft

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hat der zweite Terrorprozess gegen die mutmaßliche "Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß begonnen. Der 72-Jährige ist als mutmaßlicher Rädelsführer angeklagt, er muss sich gemeinsam mit acht weiteren Männern und Frauen vor dem Oberlandesgericht verantworten. Am ersten Prozesstag erläuterte die Bundesanwaltschaft ihre Anklagepunkte. Sie wirft den Angeklagten vor, Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein, beziehungsweise diese unterstützt zu haben.

Vorwurf: Gruppe plante Festnahmen von Abgeordneten

Die Vereinigung sei Ende Juli 2021 gegründet worden. Eine bewaffnete Gruppe habe in das Reichstagsgebäude in Berlin eindringen und Bundestagsabgeordnete sowie Mitglieder der Bundesregierung festnehmen sollen. Auch soll ein Teil der Angeklagten gegen das Waffengesetz verstoßen haben. Konkret heißt es in der Anklage, die Gruppe habe es sich zum Ziel gesetzt, "die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen". Die Angeklagten seien durch Verschwörungstheorien und Narrative von "Reichsbürgern" miteinander verbunden gewesen. Prinz Reuß habe sich mit den Plänen auch an Vertreter Russlands gewandt.

Zu den Angeklagten im Prozess gehört auch die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann. Ihre Zugangsrechte zum Bundestag soll sie genutzt haben, um dort drei weitere Gruppenmitglieder einzuschleusen und Liegenschaften auszukundschaften.

Anwälte: Reuß kein Rädelsführer

Die Anwälte von Reuß erklärten am Rande des Prozesses, ihr Mandant sei kein Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung gewesen. Dies wolle er auch in dem Verfahren darlegen. Die Verteidiger kritisierten zudem, dass das Verfahren auf drei Standorte aufgeteilt wurde.

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