Streik bei der Lufthansa ab Donnerstag: Aktuelle Infos für Reisende

5 Mär 2024

Passagierinnen und Passagiere in Deutschland müssen sich auf den nächsten Warnstreik bei der Lufthansa und damit auch auf Flugausfälle und Verspätungen einstellen. Die Gewerkschaft Verdi hat das gesamte Bodenpersonal der Lufthansa zu einem zweitägigen Ausstand aufgerufen. Hintergrund sind die konzernweiten Vergütungstarif­verhandlungen für die laut Verdi rund 25.000 Beschäftigten. Außerdem legen in Hamburg und Frankfurt auch die Luftsicherheitskräfte die Arbeit nieder.

Lufthansa Streik - Figure 1
Foto Reisereporter

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„In den vergangenen Tagen haben wir bewusst den Passagierverkehr mit unseren Streiks ausgelassen. Lufthansa vermittelt uns mit dem Ignorieren unserer Verhandlungs­aufforderung jedoch, dass sie sich erst bewegen wird, wenn der Druck weiter steigt. Für die Passagiere braucht es dringend Lösungen und Zuverlässigkeit. Die Beschäftigten und wir sind bereit, dies mit einem ernsthaften Angebot herzustellen“, erklärte Verdi-Verhandlungsführer Marvin Reschinsky den erneuten Streik.

Laut Lufthansa dürften rund 200.000 Flugreisende betroffen sein. Am Donnerstag und am Freitag werden demnach jeweils rund 1000 Flüge ausfallen. Personalvorstand Michael Niggemann warf Verdi vor, gezielt die Eskalation zu suchen: „Es wird weitaus mehr gestreikt als verhandelt.“

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ÜbersichtWann wird bei der Lufthansa gestreikt?Welche Flughäfen sind betroffen?Wie erfahre ich, ob mein Flug von einem Streik betroffen ist?Habe ich Anspruch auf Entschädigung?Wann gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung?Annullierung: Wird mein Ticket bei einem Streik erstattet?Wie komme ich an einen Ersatzflug für meine Reise?Wann bekomme ich Versorgungs­gutscheine?Zählt ein Streik als höhere Gewalt?Welche Alternativen zum Flugzeug habe ich?Wann wird bei der Lufthansa gestreikt?

Der Streik wird Donnerstag, 4 Uhr, beginnen und soll erst am Samstagmorgen um 7.10 Uhr enden. Da alle Bodenbeschäftigten von der Wartung bis zur Passagier- und Flugzeug­abfertigung erneut zum Warnstreik aufgerufen worden sind, ist mit größeren Flugausfällen und Verzögerungen zu rechnen.

Bei Fracht und Technik gelten abweichende Zeiten, teilweise bereits ab Mittwochabend. Lufthansa versuche erneut 10 bis 20 Prozent des ursprünglichen Flugplans aufrechtzuerhalten, teilte die Fluggesellschaft mit.

Parallel zum Streik der Bodenkräfte ruft Verdi in Frankfurt und Hamburg am Donnerstag auch die Luftsicherheitskräfte zur Arbeitsniederlegung auf. Reisende werden die beiden Flughäfen deshalb voraussichtlich von außen nicht betreten können. Die Luftsicherheitskräfte sind bei Privatunternehmen beschäftigt und kontrollieren im Auftrag der Bundespolizei Passagiere, Personal und Gepäck an den Zugängen.

Welche Flughäfen sind betroffen?

Es ist davon auszugehen, dass wie bei den Warnstreiks der Lufthansa-Beschäftigten zuvor die Standorte Frankfurt am Main, München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Köln/Bonn und Stuttgart bestreikt werden. Hamburg und Frankfurt sind wie beschrieben am Donnerstag auch von den Arbeitsniederlegungen der Luftsicherheitskräfte betroffen.

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Außerdem müssen sich Flugreisende darauf einstellen, dass auch viele Zubringer-Flüge von anderen Flughäfen innerhalb Deutschlands ausfallen werden, weswegen es auch an anderen Airports zu Ausfällen und Verspätungen kommen kann. So rechnen zum Beispiel die Flughäfen Leipzig/Halle sowie Dresden mit Ausfällen und Verspätungen an beiden Tagen.

Auch am Flughafen in Hannover werden für den Donnerstag und Freitag alle geplanten Lufthansa-Flüge nach München und Frankfurt gestrichen. Das seien jeweils fünf Flüge von und nach München und vier Flüge von und nach Frankfurt, erklärte eine Airport-Sprecherin. Auch am Samstagvormittag müssten noch jeweils zwei Abflüge nach München und nach Frankfurt gestrichen werden. Auch in Bremen sind alle Lufthansa-Flüge am Donnerstag und Freitag abgesagt worden.

Wie erfahre ich, ob mein Flug von einem Streik betroffen ist?

Sollte eine Fluggesellschaft von einem Streik betroffen sein und sollten deshalb Flüge nicht wie geplant stattfinden, muss sie die betroffenen Reisenden darüber informieren. Die Lufthansa hat angekündigt, dass betroffene Passagierinnen und Passagiere per Mail oder in der Lufthansa-App über Streichungen und Umbuchungs­möglichkeiten informiert werden. Bei Flügen, die nicht direkt über die Airline gebucht worden sind, wie zum Beispiel bei einer Pauschalreise, ist der jeweilige Reiseveranstalter zuständig.

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Wenn sich Reisende selbst informieren wollen, können sie häufig auch mithilfe ihrer Flugnummer auf der Website der zuständigen Fluggesellschaft nach Informationen zu ihrem Flug suchen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Passagierinnen und Passagiere grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigungs­­zahlung von 200 bis 600 Euro, je nach Flugstrecke.

Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Anspruch auf eine Entschädigung von 250 EuroMittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Anspruch auf eine Entschädigung von 400 EuroLangstrecke (mehr als 3500 Kilometer): Anspruch auf eine Entschädigung von 600 Euro

Um die Entschädigung einzufordern, können Reisende zum Beispiel das EU-Formular für Fluggast­beschwerden ausfüllen und es an die jeweilige Airline senden.

Lufthansa Streik - Figure 2
Foto Reisereporter

„Da es sich bei diesem internen Streik von Lufthansa nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, können Flugreisende bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro geltend machen“, bestätigt auch Lena Knoblauch, Pressesprecherin des Fluggastrechte­portals Flightright.

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Wer nicht selbst mit der Airline in Kontakt treten will, kann die Hilfe von Fluggastrechte­portalen in Anspruch nehmen. Diese behalten für ihre Dienstleistung jedoch einen gewissen Prozentsatz der Entschädigung ein, meist um die 30 Prozent.

Wann gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung?

„In der Regel besteht kein Anspruch auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft, wenn ein Streik außerhalb ihres Einfluss­bereiches liegt“, erklärt Lena Knoblauch vom Fluggastrechteportal Flightright auf Nachfrage des reisereporters. Dies sei beispielsweise bei einem Streik von nicht bei der Airline angestelltem Flughafenpersonal wie Fluglotsinnen und ‑lotsen oder Beschäftigten des Securitybereichs der Fall.

Trotzdem kann es auch in solchen Fällen sein, dass Reisende einen Entschädigungs­anspruch haben. „Fällt der Flug nicht in die unmittelbare Streikphase, wird aber aufgrund der Auswirkungen des Streiks gestrichen, sollten Ansprüche auf Ausgleichs­leistungen geprüft werden“, sagt Lena Knoblauch. „Auch Flugausfälle vor dem offiziellen ersten Streiktag entlasten die Airline in der Regel nicht von einer Entschädigungs­zahlung. Der EuGH begründete dies damit, dass anderenfalls ein Fluggast völlig schutzlos wäre, wenn eine Fluglinie sich auch auf Vorkommnisse berufen könnte, deren Lösung in ihrer Hand liegt“, so die Expertin.

Damit ein Anspruch auf Entschädigung besteht, darf der betroffene Flug außerdem nicht länger als drei Jahre zurückliegen, sonst können Reisende keine Kompensation mehr verlangen.

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Annullierung: Wird mein Ticket bei einem Streik erstattet?

Wird der geplante Flug wegen eines Streiks annulliert oder würde er erst mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden abheben, können Reisende auf den Flug verzichten. Die Airline muss den kompletten Flugpreis dann kostenlos erstatten. Eine Rückerstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Flugreisenden möglich.

Reisende müssen sich dann jedoch selbst um Ersatz kümmern, alle Ansprüche gegenüber der Airline verfallen dadurch. Wenn bereits ein erster Teilflug durchgeführt und der Anschlussflug annulliert wurde, können Betroffene die Rückbeförderung zum Startpunkt verlangen.

Wie komme ich an einen Ersatzflug für meine Reise?

Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Reisende Anspruch auf Alternativ­beförderung. Die Airlines müssen sich dann selbstständig darum kümmern, dass die Reisenden zu ihrem Ziel kommen, und diese bei Flugausfällen auf einen Ersatzflug umbuchen. Bei Inlandsflügen kann alternativ zum Flug auch ein Bus- oder Bahnticket angeboten werden.

Viele Flugzeuge der Lufthansa werden am Boden bleiben müssen.

Quelle: IMAGO/Eibner

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Wer sich selbstständig um einen Ersatztransport kümmern will, sollte darauf achten, dass das neue Ticket nicht teurer als das ursprüngliche Ticket ist, sonst könnten Reisende eventuell auf dem Differenzbetrag sitzen bleiben.

Wann bekomme ich Versorgungs­gutscheine?

Nach mehr als zwei Stunden unplanmäßiger Wartezeit am Flughafen haben Reisende Anspruch auf Getränke und Snacks, diese werden von den betroffenen Airlines entweder direkt oder in Form von Versorgungs­gutscheinen verteilt.

Zudem stehen den betroffenen Reisenden nach der europäischen Fluggastrechte­verordnung zwei Telefonate beziehungsweise die Versendung von zwei E‑Mails zu – das kann beispielsweise ermöglicht werden, indem ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt wird.

Wenn Reisende aufgrund eines Streiks am Flughafen stranden und der Alternativflug erst am nächsten Tag stattfindet, muss die Airline eine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Klasse und den Transport zur Unterkunft sowie zurück zum Flughafen organisieren. Weigert sich die Airline oder ist sie nicht zu erreichen, können sich Reisende auch selbst um Versorgung und Unterkunft kümmern. Mithilfe der Rechnungen und Quittungen dazu können die Kosten von der Airline zurückgefordert werden.

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Zählt ein Streik als höhere Gewalt?

Ein Streik bei der Airline zählt nicht als höhere Gewalt – egal, ob dieser zuvor angekündigt war oder nicht, das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Wichtig: Das Urteil gilt nur für Streiks bei der Airline, ein Streik des Bodenpersonals am Flughafen ist eine andere Situation, muss aber wie bereits beschrieben nicht zwangsläufig dazu führen, dass keine Ansprüche bestehen.

Mit höherer Gewalt sind in den meisten Fällen eher außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, ein Schneechaos oder medizinische Notfälle gemeint; diese können bewirken, dass die Airline von der Entschädigungs­pflicht gegenüber den Reisenden befreit wird.

Welche Alternativen zum Flugzeug habe ich?

1. Zug: Die am nächsten liegende Option zuerst: die Bahn. In Deutschland gibt es ein ausgedehntes Streckennetz – und vor allem mit den Fernverkehrszügen wie ICE, IC und EC erreichen Reisende (einigermaßen) schnell ihr Ziel. Für innerdeutsche Flüge, die aufgrund eines Streiks nicht durchgeführt werden können, kann das Flugticket in einen Fahrschein der Deutschen Bahn umgewandelt werden. Die Kosten dafür übernimmt die Fluggesellschaft.

Auch für Reiseziele außerhalb Deutschlands kann die Bahn teilweise eine gute Alternative darstellen. Amsterdam, Paris, Wien oder Kopenhagen sind zum Beispiel alle per Direktverbindungen aus Deutschland erreichbar. Auch verschiedene Nachtzüge fahren mittlerweile wieder zahlreiche Reisedestinationen an – unter anderem sogar bis nach Italien. Allerdings hat die GDL für Donnerstag und Freitag ebenfalls einen Streik angekündigt, der dazu führen wird, dass der Zugverkehr in Deutschland größtenteils stillstehen wird.

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2. Fernbus: Die Fahrt dauert länger, aber ein Fernbus ist in einigen Fällen durchaus eine Alternative zum Flugzeug. Wenn Reisende etwas Sitzfleisch mitbringen, können so sogar weit entfernte Ziele wie Lissabon, Barcelona, Rom, Mailand oder Ankara erreicht werden.

Fernreisebusse können eine Alternative sein, wenn wegen Streiks Flüge ausfallen.

Quelle: IMAGO/Sven Simon

3. Fahrgemeinschaften: Oldschool, aber eigentlich ganz logisch: Handy raus, die Kolleginnen, Kollegen oder Freunde und Freundinnen anrufen – und sich eine Autofahrt zum Ziel kostentechnisch teilen, Gespräche und Spaß inklusive. Wahrscheinlich eher etwas für Reisende, die zu einem Geschäftstermin müssen, als für den Weg in den Urlaub.

4. Mitfahr­gelegenheiten: Kein Auto und auch keine Möglichkeit, mit Bekannten zu fahren? Dann such doch nach einer Mitfahr­gelegenheit – bei Streiks eine gute Alternative. Denn Reisende können hier flexibel und schnell mit anderen Menschen in Kontakt kommen. Dafür gibt es mittlerweile zahlreiche seriöse Portale – einfach mal etwas im Internet nach Angeboten stöbern. Bei Streiks haben Reisende oftmals sogar mehr Auswahl als sonst. Denn wenn die Nachfrage steigt, dann steigt meist auch das Angebot.

5. Mietwagen: Wer kein eigenes Auto zur Verfügung hat, für den oder die kann auch ein Mietwagen eine Option sein. Allerdings schießen die Preise für Mietautos bei Streiks immer in die Höhe. Eine extrem günstige Alternative zum normalen Mietwagen sind Überführungs­fahrten; wie das System genau funktioniert, erklären wir hier.

6. Taxi: Das ist eher etwas als Ersatz für die Kurzstrecke – und wenn Geld keine Rolle spielt. Statt in der Zentrale anzurufen, lieber am nächsten Taxistand mit den Fahrerinnen und Fahrern ins Gespräch kommen und einen Festpreis für die Strecke aushandeln. Wenn noch andere Mitfahrende dazukommen, ist die Taxifahrt auch gar nicht mehr so teuer.

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7. Fähre: Funktioniert natürlich nicht überall. Aber besonders im Mittelmeer­raum oder in Skandinavien sind Fähren eine echte Alternative zum Flugzeug.

Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.

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