„Monster von Amstetten“: Josef Fritzl bleibt in Haft

Josef Fritzl, der Täter im berüchtigten Inzestfall von Amstetten, kann vom Maßnahmenvollzug in den normalen Strafvollzug verlegt werden. Das hat das Landgericht Krems am Donnerstag entschieden. Aus der Haft entlassen wird Fritzl, der inzwischen seinen Namen geändert hat, jedoch nicht. Auch die Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug ist noch nicht rechtskräftig.

Der heute 88 Jahre alte Fritzl war im Jahr 2009 zu lebenslanger Haft wegen Mordes durch Unterlassung, Sklaverei, Vergewaltigung, Freiheitsentzug, Nötigung und Blutschande verurteilt worden. Fritzl hatte seine eigene Tochter 24 Jahre lang im Keller seines Hauses im niederösterreichischen Amstetten gefangengehalten, unzählige Male vergewaltigt und sieben Kinder mit ihr gezeugt. Eines verstarb kurz nach der Geburt, weil Fritzl nicht für ärztliche Hilfe gesorgt hatte. Ferner wurde er wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung in eine – wie es damals im Gesetz noch hieß – Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Diese Einweisung in den Maßnahmenvollzug ist es, die nun aufgehoben wurde. Im Normalvollzug könnte Fritzl wie jeder andere zu lebenslanger Haft Verurteilte auch eine Entlassung unter Auflagen beantragen, wenn die Mindestdauer von 15 Jahren verbüßt ist. Diese Voraussetzung wäre hier gegeben, weswegen das Kremser Gericht auch über diese Frage beriet. Es entschied sich aber aus „generalpräventiven Gründen“ dagegen.

Fritzls Anwältin: Störung der Sexualpräferenz nicht mehr gegeben

Auf Antrag seiner Rechtsvertretung war Fritzl am Donnerstagmorgen von einem Senat aus drei Richtern angehört worden. Sie wollten sich ein Bild von seinem Gesundheitszustand und seiner geistigen Verfassung machen. Fritzls Anwältin hatte über Medien bekannt gemacht, dass ein psychiatrisches Gutachten vorliege, gemäß dem die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug nicht mehr gegeben seien. Die ursprünglich diagnostizierte schwere Persönlichkeitsstörung und Störung der Sexualpräferenz sei inzwischen nicht mehr gegeben, unter anderem wegen einer Demenzerkrankung. Auch wegen seiner körperlichen Verfassung sei es nicht mehr wahrscheinlich, dass von Fritzl eine Gefahr ausgehe.

Die Staatsanwaltschaft hat nun zwei Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Tut sie das nicht, so wird Fritzl in den Normalvollzug verlegt. Er muss dabei weiter eine regelmäßige Psychotherapie nachweisen. Er bleibt voraussichtlich in der Haftanstalt Stein in Krems an der Donau.

Die Rechtsanwältin Fritzls sprach von einem „großen Teilerfolg“, ihr Mandant sei „sehr gerührt“. In der etwa 30 Minuten dauernden Anhörung habe ihr Mandant geäußert, dass er bereue, was er getan habe, und den Tränen nahe gewesen sei. Sie wolle sich weiterhin für eine vollständige Entlassung auf Bewährung für Fritzl einsetzen.

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