Inzestfall von Amstetten: Josef Fritzl darf wohl in den Normalvollzug ...

14 Mai 2024
Josef Fritzl

Der als »Monster von Amstetten« bekannt gewordene Inzesttäter Josef Fritzl darf voraussichtlich vom Maßregelvollzug in den Normalvollzug wechseln. Das hat ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems entschieden.

Von dem mittlerweile 89 Jahre alten Mann gehe keine Gefahr mehr aus, die es erforderlich mache, ihn in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen, teilte das Gericht mit.

Der Häftling leide unter fortschreitender Demenz und habe körperlich so abgebaut, dass die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung inzwischen »begraben« sei, hieß es.

Zugleich entschieden die Richter, dass eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug und somit eine Entlassung in die Freiheit nicht möglich sei. Zwar sei Fritzl nicht mehr gefährlich, aber es sei immer noch fraglich, ob er keine Straftaten mehr begehen würde.

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl im Jahr 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Er habe Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit gewollt, sagte die damalige Gerichtsgutachterin über das Motiv.

Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Sollten Verteidigung oder Staatsanwaltschaft den aktuellen Beschluss nicht akzeptieren, müsste das Oberlandesgericht Wien über das Vorgehen entscheiden.

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