Eklat beim Eurovision Song Contest: Wird Joost Klein disqualifiziert?

11 Mai 2024

ESC 2024

Aktualisiert am 10.05.2024, 21:52 Uhr

Wird Joost Klein vom ESC ausgeschlossen? © ddp/DPPA

Joost Klein - Figure 1
Foto 1&1

Dem niederländische ESC-Beitrag droht ein vorzeitiges Ende: Auch bei der zweiten ESC-Probe wurde der Niederländer Joost Klein ausgeschlossen. Es liegen schwere Vorwürfe gegen den Sänger vor, der in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt gewesen sein soll.

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Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest (ESC), Joost Klein, ist am Freitagabend auch von der zweiten Durchlaufprobe für das Finale ausgeschlossen worden. Grund seien die weiteren Untersuchungen eines Vorfalls mit dem Musiker. Worum es sich dabei handelte, wurde zunächst nicht bekannt gemacht. Die europäische Rundfunkunion (EBU) habe beschlossen, dass der Sänger während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs, über die die Jurys der 37 Teilnehmerländer abstimmen, "nicht auftreten wird, solange die Ermittlungen andauern", teilte die EBU am Freitagabend mit. Sein Auftritt wird den Angaben zufolge von der Jury anhand seines Auftritts beim zweiten Halbfinale von Donnerstag bewertet.

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Die Jury-Abstimmung findet nach den Regeln des ESC immer bei der zweiten Generalprobe statt. Eine Jury besteht dabei pro Land aus fünf Experten. Stimmberechtigt sind alle 37 Teilnehmerländer - also auch Länder, die in den Halbfinals ausgeschieden sind. Die Entscheidungen der Jury macht beim ESC in der Regel 50 Prozent des Endergebnisses jedes Beitrags aus. Die anderen 50 Prozent ergeben die Telefonabstimmungen beim Finale. Weder in den Halbfinals noch im Finale kann für das eigene Land gestimmt werden.

"Die Untersuchung des Vorfalls mit dem niederländischen Künstler beim diesjährigen Eurovision Song Contest ist noch nicht abgeschlossen. Es finden auch Gespräche zwischen der EBU und Avrotros, dem teilnehmenden niederländischen Fernsehsender, statt", hieß es weiter von der EBU.

Joost Klein - Figure 3
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"Vorfall", der untersucht werden muss

Am Freitag wurde bekannt, dass der Künstler wegen eines Vorfalls bis auf Weiteres nicht an den Proben für das Finale teilnehmen werde. Klein war zwar bei der ersten Durchlaufprobe des Finales erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend gewesen, seinen Song "Europapa" probte er jedoch nicht.

Bei der anschließenden Durchlaufprobe fehlte der Musiker, der mit dem Song "Europapa" antreten wollte, bereits. Wie unter anderem die schwedische Zeitung "Aftonbladet" berichtet, habe der Niederländer gegenüber einer Mitarbeiterin der TV-Produktion Gewalt angewendet. Bestätigt ist bislang nichts. Der schwedische TV-Sender SVT berichtet, dass Klein Gewalt gegen einen Fotografen angewendet haben soll. Auch dies wurde bislang weder bestätigt noch dementiert. Der TV-Veranstalter Europäische Rundfunkunion (EBU) bestätigte lediglich den Probenausschluss und sprach von einem "Vorfall", der untersucht werde. Aktuell sollen Krisensitzungen stattfinden, heißt es. (best/dpa)  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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