AfD-Chef Höcke in Halle vor Gericht Fragen und Antworten zu Urteil ...
Laut Staatsanwalt Benedikt Bernzen nicht: Für ihn sei die Parole ein "historischer Fakt", erklärte er in seinem Schlussplädoyer. Zudem habe Höcke auch an anderer Stelle NS-Vokabular verwendet, als "gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen". Das Gericht sah es letztlich als erwiesen an, dass Höcke die Äußerung wissentlich verwendet hat.
Auch nach Einschätzung von Bastian Wierzioch vom MDR-Investigativ-Team gibt es Indizien dafür, dass Höcke vorsätzlich gehandelt haben könnte. Zum einen handelt es sich um eine Doppelanklage – Höcke werden also gleich zwei Sachverhalte der gleichen Art vorgeworfen. Außerdem ist Höcke ehemaliger Geschichtslehrer eines Gymnasiums in Hessen – was nahelegt, dass er sich mit deutscher Geschichte etwas genauer auskennt.
Auf der Plattform X hat sich Höcke zudem jüngst zu den Regelungen im Strafgesetzbuch geäußert, die das Verwenden von NS-Parolen verbieten. Sie zielten darauf ab, "Deutschland daran zu hindern, sich wieder zu finden", so Höcke. Diese Kritik könnte ein weiteres Indiz sein. Denn wer sich so verteidigt, müsste eigentlich gewusst haben, dass es sich um eine SA-Losung gehandelt hat. Diese Äußerungen Höckes bei X könnten deshalb auch vor Gericht relevant sein.
Wie ging Höcke mit dem Prozess um?Höcke versuchte den Anschein zu erwecken, dass er zu Unrecht verfolgt werde. Im Internet beklagte er eine angebliche politische Verfolgung und angebliche Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Bei X hatte der AfD-Politiker jeden eingeladen, nach Halle zu kommen, um sich ein Bild von der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu machen.
Höcke wollte den Prozess also als Bühne nutzen. Am Rande der Urteilsverkündung soll Höcke gesagt haben, er habe das Gefühl, ein politisch Verfolgter zu sein.