AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Beide Seiten prüfen ...
Aufgrund der großen Zahl an Prozessbeobachtern und Medienvertretern begann der erste Verhandlungstag gegen Höcke mit Verzögerung. Laut Polizei hatten außerdem rund 570 Menschen vor dem Gerichtsgebäude in Halle protestiert.
Auch nach Beginn wurde die Verhandlung kurzzeitig unterbrochen. Grund war unter anderem, dass Höckes Verteidigung eine durchgängige Audioaufzeichnung des Prozesses durchsetzen wollte. Das Gericht lehnte den Antrag auf Tonaufnahme ab. Richter Jan Stengel erklärte, ein faires Verfahren gegen Höcke sei durch die Ablehnung nicht gefährdet.
Zu den Vorwürfen geäußert hatte sich Höcke am ersten Verhandlungstag (18. April) nicht. Er werde sich später vor dem Landgericht Halle äußern und auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten, erklärte einer seiner Verteidiger.
Am zweiten Prozesstag war ein Video der Kundgebung in Merseburg (Saalekreis) gezeigt worden, bei der Höcke die verbotene SA-Parole ausgesprochen haben soll. Beobachtern zufolge hat Höcke sich das Video nur teilweise angesehen. Die übrige Zeit habe er in Büchern gelesen, sich Notizen gemacht und mit seinen Anwälten gesprochen.
Zudem hat das Gericht einen Zeugen vernommen, einen Polizisten aus Halle. Dieser hatte die Anzeige angefertigt, die als Ausgangspunkt für den Prozess gilt. Die Anzeige erstattet hatte der Grünen-Politiker Sebastian Striegel im Mai 2021.
Der dritte Prozesstag um Björn Höcke am Landgericht Halle am 3. Mai verlief kürzer als erwartet. Grund waren neue Anträge, die die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung eingebracht haben. Die Anträge verhinderten, dass die Beweisaufnahme, wie ursprünglich geplant, geschlossen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass unter anderem verschiedene Videos zeigen sollten, welche "Gesinnung aus der Tat spricht". Eines der Videos sollte auch eine Rede zeigen, die Höcke im thüringischen Gera gehalten hat.
Beide Seiten beantragten außerdem die Einbeziehung mehrerer Presseberichte über Höcke. Die zuständige Kammer des Landgerichts sah sich nach Angaben der Gerichtssprecherin nicht in der Lage, über alle Anträge zu entscheiden. Im Hinblick auf einzelne Berichte und die Videos ist deshalb derzeit noch offen, ob sie in dem Prozess als Beweismittel dienen.
Höcke stand nicht nur in Halle vor Gericht. Auch am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) wurde eine Anklage zugelassen – dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Außerdem geht das Landgericht Halle davon aus, dass es ein weiteres Verfahren gegen den AfD-Spitzenkandidaten geben wird. Höcke soll die verbotene SA-Parole auch 2023 in Gera verwendet haben. Ursprünglich sollte dieser Vorfall zusammen mit dem jetzigen Fall verhandelt werden.