Wann Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben

3 Tage vor
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Stand: 01.07.2024, 12:30 Uhr

Von: Carina Blumenroth

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Gesundheitlich können Sie nicht mehr arbeiten, doch Sie haben das Rentenalter noch nicht erreicht? Dann könnte die Erwerbsminderungsrente helfen.

Erwerbsminderungsrente - Figure 1
Foto Merkur Online

Zum 1. Juli erhalten viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld – doch die Auszahlung ist nicht bei allen gleich. Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält das Geld im Voraus. Wer danach das Rentenalter erreichte, bekommt die Erhöhung erstmals Ende Juli. Auch Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten mehr Geld. Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erstmals diese Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Alle, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018, Erwerbsminderungsrente erhalten haben, kriegen 4,5 Prozent mehr, informiert Stiftung Warentest. Unter welchen Bedingungen Sie berechtigt sind, Erwerbsminderungsrente zu beziehen, erfahren Sie im Folgendem.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Könne Sie aufgrund Ihrer Gesundheit keiner Tätigkeit mehr nachgehen, haben Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. © Heike Lyding/Imago

Die eigene Gesundheit verändert manchmal die Pläne – können Sie Ihren Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung das Einkommen ersetzen, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Können Sie allerdings noch einige Stunden täglich arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Wie die Voraussetzungen aussehen:

Reha vor der Rente: Sie haben das Alter für die reguläre Rente noch nicht erreicht, daher wird geprüft, wie Sie Ihren Unterhalt bestreiten können. Das geht mit verschiedenen Maßnahmen:

Verbesserung der Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation.

Berufliche Umorientierung durch eine zielgerichtete Rehabilitation.

Wenn beides nicht funktioniert, beurteilt die Deutsche Rentenversicherung, wie viele Stunden Sie noch arbeiten können. Damit wird dann auch entschieden, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung für Sie infrage kommt.

Des Weiteren müssen Sie mindestens fünf Jahre vor der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein. Dazu zählen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie freiwillige Beiträge. Außerdem müssen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

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Wann Sie volle Erwerbsminderung erhalten

Wer aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann – nicht nur im aktuellen Job, sondern in allen Tätigkeiten – hat Anspruch auf volle Erwerbsminderung. Geprüft wird dies anhand ärztlicher Unterlagen. Gegebenenfalls wird ein Gutachten angefordert.

Drei bis sechs Stunden Arbeit? Sie erhalten teilweise Erwerbsminderung

Sie können in allen Tätigkeiten lediglich zwischen drei bis sechs Stunden arbeiten? In diesem Fall erhalten Sie nach Überprüfung teilweise Erwerbsminderung. Diese Rente ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung und dient als Ergänzung zu dem Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung. Wer arbeitslos ist, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, erhält volle Erwerbsminderungsrente.

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderung

Jedes Jahr wird die Grenze für den Hinzuverdienst angepasst. Aktuelle Zahlen die Deutsche Rentenversicherung vor:

Teilweise Erwerbsminderung: Sie können bis zu 37.117,50 Euro dazuverdienen.Volle Erwerbsminderung: Sie können bis zu 18.558,75 Euro dazuverdienen.

Wichtig ist allerdings, dass Sie nur „im Rahmen ihres verminderten Leistungsvermögens“ agieren dürfen, ergänzt Stiftung Warentest. Sollten Sie viel verdienen, weil Sie viel arbeiten, kann der Anspruch auf Rente verloren gehen, auch wenn die Grenzen eingehalten werden.

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