Alexander Zverev über den Strafbefehl: “Wer einen halbwegs hohen ...

18 Nov 2023
Alexander Zverev

Alexander Zverev wird bei den ATP Finals zu dem gegen ihn verhängten Strafbefehl befragt. Der Tennis-Star hat zunächst keine Lust auf die Frage - und findet dann doch deutliche Worte.

Deutschlands Tennis-Superstar Alexander Zverev hat sich erneut über den gegen ihn verhängten Strafbefehl wegen Körperverletzung gezeigt.

Als der Hamburger auf der Presserunde nach seinem Sieg bei den ATP Finals gegen Andrey Rublev dazu gefragt wurde, entgegnete Zverev zunächst: „Nein, nein, nein, nächste Frage.“

Letztlich ergänzte Zverev aber doch noch einen Kommentar: „Jeder, der einen halbwegs hohen IQ hat, versteht, worum es geht.“

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Kurios: Zverev hatte dieselben Worte bereits Anfang November benutzt, um die Vorwürfe gegen sich zurückzuweisen. Auch damals ging er nicht weiter ins Detail, sondern überließ es seinen Zuhörern, sich ihren Teil hinzuzudenken.

Zverev soll fast eine halbe Million Euro zahlen

Zverev soll wegen Körperverletzung eine erhebliche Geldstrafe zahlen, das Amtsgericht Tiergarten in Berlin verhängte gegen ihn einen Strafbefehl über 450.000 Euro verhängt.

Der 26-Jährige bestreitet die Vorwürfe und hat bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

Der ehemaligen Nummer 2 der Welt wird vorgeworfen, im Mai 2020 in Berlin eine Frau während eines Streits körperlich misshandelt zu haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Tennis ATP

Zverevs Anwalt Christian Schertz hatte nach dem verhängten Strafbefehl ausführlicher reagiert. „Herr Zverev weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf zurück“, hieß es in einem Statement: „Die dem Strafbefehl allein zugrundeliegenden Behauptungen der Anzeigeerstatterin sind bereits durch ein rechtsmedizinisches Gutachten des anerkannten Berliner Rechtsmediziners Prof. Dr. Tsokos, Charité Berlin, widerlegt.“

Tsokos, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Berliner Uniklinik, hatte erklärt, es gebe in der Sachlage „erhebliche Ungereimtheiten, die aus rechtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar sind“, es sei „praktisch unmöglich, dass sich der Sachverhalt wie von der Anzeigenerstatterin behauptet zugetragen hat“.

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