Neue Regeln für Winterreifen: Das gilt ab Oktober 2024
Bonn · Noch scheint es fern, doch in einem Monat ist es schon wieder Zeit, an Winterreifen zu denken. Ab diesem Herbst gelten dafür neue Regeln. Wir klären auf.
Ab 1. Oktober müssen Winterreifen das Alpine-Symbol aus Berg und Schneeflocke aufweisen.
Foto: dpa/ Andreas FrankeAb 1. Oktober treten in Deutschland neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Bislang waren auf winterlichen Straßen auch Reifen mit dem M+S-Symbol (Matsch und Schnee) zugelassen. Mit der neuen Regelung muss nun jeder Winterreifen das Alpine-Symbol aufweisen.
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht nach Paragraph 2 (3a) der Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet, dass man bei Schnee, Glatteis, Reif und Schneematsch nur fahren darf, wenn an allen Radpositionen Winterreifen montiert sind. Das künftig verpflichtende Alpine-Symbol besteht aus einem Piktogramm mit Berg und Schneeflocke. Es bestätigt, dass die Reifen herstellerunabhängig auf ihre Wintertauglichkeit getestet wurden. Das M+S-Symbol hingegen kann vom Hersteller selbst vergeben werden.
Der richtige Zeitpunkt, um die Winterreifen anzubringen, kann von Jahr zu Jahr variieren. Dabei hilft die Faustregel „Von O bis O“, also von Oktober bis Ostern. Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe beträgt für Winterreifen mindestens 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt allerdings vier Millimeter, um bei winterlichen Straßenbedingungen sicher fahren zu können. Zudem rät der Automobil-Club, die Reifen nach spätestens sechs Jahren auszutauschen, da sonst das Gummi zu hart wird und in der Kälte seinen Griff verliert.
Winterreifenpflicht: Diese Strafen drohen bei Verstößen
Von der Winterreifenpflicht gibt es Ausnahmen. Diese betreffen etwa Motorräder, Fahrzeuge aus der Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie motorisierte Krankenfahrstühle. Diese müssen sich jedoch an eine Reihe weiterer Regeln halten und vor jeder Fahrt prüfen, ob nicht auch andere Verkehrsmittel zum Erreichen des Ziels möglich wären, so der ADAC.
Wer gegen die Vorschriften verstößt und beim Fahren ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 60 Euro rechnen - bis zu 80 Euro, wenn er andere behindert. Für den Halter beläuft sich die Strafe auf 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.