Parität und Wählen ab 16: Bärbel Bas fordert weitere ...

18 Mär 2023

Deutschland Bundestagspräsidentin

Parität und Wählen ab 16 – Bas fordert weitere Wahlrechtsreform

Stand: 09:47 Uhr | Lesedauer: 3 Minuten

Bundestag beschließt umstrittene Wahlrechtsreform

Der Bundestag hat nach jahrelangem Streit eine Wahlrechtsreform beschlossen, die das Parlament verkleinern und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen soll. Ein Entwurf von SPD, Grünen und FDP erreichte die erforderliche einfache Mehrheit.

Quelle: WELT

Autoplay

Einen Tag nach der Ampel-Wahlrechtsreform legt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas nach: Die SPD-Politikerin fordert eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und eine paritätische Besetzung der Wahllisten. Doch rechtlich ist das problematisch.

Nach dem Beschluss der Wahlrechtsreform im Bundestag hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) weitere Änderungen gefordert. „Mein persönlicher Wunsch ist es, in dieser Wahlperiode noch ein Paket zum Wahlrecht zu schnüren“, sagte Bas den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben). Darin könnten „neben der Parität im Bundestag das Wahlrecht ab 16 und eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre enthalten sein“, erläuterte die Parlamentspräsidentin.

Besonders am Herzen liegt Bas die Erhöhung des Anteils der weiblichen Abgeordneten: „Der Frauenanteil im Bundestag verharrt etwa bei einem Drittel. Das finde ich persönlich absolut nicht richtig“, sagte sie. „Wir müssen einen verfassungskonformen Weg finden, wie wir die 50:50 mindestens bei der Kandidatenaufstellung durch die Parteien erreichen.“

Mehr zur Wahlrechtsreform

Sie hoffe, „dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode auch dazu eine Entscheidung treffen“. Die Auseinandersetzung werde jedoch „noch kompliziert“, fügte die Bundestagspräsidentin hinzu.

Auf Länderebene sind Paritätsvorgaben bereits gescheitert

Als erstes Bundesland hatte Brandenburg 2019 ein Paritätsgesetz eingeführt, um den Anteil der Frauen im Parlament zu erhöhen. Es verpflichtete die Parteien, ihre Kandidatenlisten bei Landtagswahlen mit abwechselnd gleich vielen Frauen und Männern zu besetzen. Im Oktober 2020 kippte das Landesverfassungsgericht das Gesetz, weil es die Freiheit der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten beschränke. Auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof kassierte eine ähnliche Regelung.

Der Bundestag hatte am Freitag die Wahlrechtsreform mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen. Durch den Gesetzentwurf soll die Zahl der Sitze im Bundestag fortan auf 630 begrenzt werden. Derzeit gibt es 736 Abgeordnete. Dazu soll die Zweitstimme mehr Bedeutung erhalten – Wahlkreisgewinner bekommen damit unter Umständen keinen Sitz im Bundestag.

Lesen Sie auch

Parteichefs von CSU und CDU: Markus Söder (l.) und Friedrich Merz

Zudem soll die Grundmandatsklausel abgeschafft werden. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien mit mindestens drei gewonnenen Direktmandaten im Bundestag vertreten sein können, obgleich sie bundesweit an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Das betrifft bisher die Linke und könnte in Zukunft auch die CSU treffen, die ihren Stimmanteil nur in Bayern erwirtschaftet.

Die Wahlrechtsreform gilt als umstritten. Sowohl die Unionsfraktion als auch die Linke haben angekündigt, das Bundesverfassungsgericht einschalten zu wollen.

Bas verteidigte die Reform: „Damit der Bundestag nicht von Legislaturperiode zu Legislaturperiode größer wird, musste ein System gefunden werden, das die Zahl der Abgeordneten deckelt.“ Dazu gehöre auch die Abschaffung der Grundmandatsklausel: „Ich halte das nicht für demokratiefeindlich“, sagte die Bundestagspräsidentin.

Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören

Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

„Kick-off “ ist der tägliche Nachrichtenpodcast von WELT. Das wichtigste Thema analysiert von WELT-Redakteuren und die Termine des Tages. Abonnieren Sie den Podcast unter anderem bei Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music, Google Podcasts oder direkt per RSS-Feed.

Mehr lesen
Ähnliche Nachrichten
Die beliebtesten Nachrichten der Woche