Nach umstrittener Abstimmung: Bas fordert weitere Wahlrechtsreform

Wahlrechtsreform

Nach dem Beschluss der umstrittenen Wahlrechtsreform fordert Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) weitere Änderungen. Unter anderem solle für Geschlechterparität im Bundestag gesorgt werden, sagte Bas den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

„Mein persönlicher Wunsch ist es, in dieser Wahlperiode noch ein Paket zum Wahlrecht zu schnüren“, sagte Bas. Darin könnten „neben der Parität im Bundestag das Wahlrecht ab 16 und eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre enthalten sein“.

Bas verwies auf den aktuellen Frauenanteil im Bundestag von knapp 35 Prozent. „Wir müssen einen verfassungskonformen Weg finden, wie wir die 50:50 mindestens bei der Kandidatenaufstellung durch die Parteien erreichen.“ Sie hoffe, „dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode auch dazu eine Entscheidung treffen“.

Die von Bas angesprochenen Themen werden in der vom Bundestag eingesetzte Wahlrechtskommission diskutiert. Deren Abschlussbericht ist Ende Juni fällig.

Die Union ist dagegen

Die Frage der Parität gilt als rechtlich komplex. In Thüringen und Brandenburg hatten vor einigen Jahren die Landesparlamente beschlossen, dass Listen für die Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen – beide Gesetze scheiterten vor den Landesverfassungsgerichten.

Darauf nahm der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), in seiner Antwort auf Bas Bezug. Bas’ Aussagen seien „hochgradig irritierend“, sagte er den Funke-Zeitungen. „Bei der Wahlrechtsreform schaute Frau Bas zunächst stillschweigend zu, wie die Ampelkoalition ihre umstrittenen Forderungen mit aller Macht durchdrückte, und nun kommt sie mit Vorschlägen um die Ecke, die bereits von zwei Landesverfassungsgerichten abgelehnt wurden.“

Die Union lehnt – ebenso wie die Linke – die am Freitag verabschiedete Wahlrechtsreform ab und hat Verfassungsklage angekündigt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sieht bei der Frage allerdings auch Versäumnisse seiner Partei: „Die CDU und insbesondere die CSU“ wären seiner Meinung nach „besser beraten gewesen, wenn sie in der vergangenen Legislaturperiode eine weitreichende Wahlrechtsreform umgesetzt hätten“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Die am Freitag beschlossene Reform legt die Größe des Bundestags auf 630 Abgeordnete fest. Da die Zweitstimme mehr Gewicht erhält, kann es passieren, dass Wahlkreisgewinner nicht ins Parlament einziehen. Gekippt wurde zudem die Grundmandatsklausel. Diese lässt eine Partei auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt.

Die CSU hat derweil beschlossen, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der Beschluss in einer Schalte des CSU-Vorstands am Samstag erfolgte einstimmig, wie aus Teilnehmerkreisen verlautete. Die Verfassungsbeschwerde solle – wie auch eine Klage der bayerischen Staatsregierung – noch vor der Sommerpause eingereicht werden, kündigte der CSU-Vorsitzende Markus Söder an.

In der „Bild am Sonntag“ forderte Söder Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf, die umstrittene Wahlrechtsreform zu stoppen. „Wir appellieren an den Bundespräsidenten, dass er dieses offensichtlich verfassungswidrige Gesetz nicht unterschreibt“, sagte der bayerische Ministerpräsident.

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