Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2024: Kanzler ...
Am Montag wird Scholz dem Bundestag die Vertrauensfrage stellen. VG Berlin will vom EuGH wissen, ob sichere Herkunftstaaten für alle Gruppen sicher sein müssen. Brandenburger Familie muss in der NS-Zeit erworbenes Grundstück zurückgeben.
Thema des TagesVertrauensfrage: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beantragte bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), dass er dem Parlament gem. Art. 68 GG am Montag die Vertrauensfrage stellen will. Voraussichtlich wird hierüber namentlich abgestimmt. Davor will Scholz eine Erklärung abgeben. Voraussetzung für eine gewonnene Vertrauensfrage ist, dass sich die absolute Mehrheit aller Parlamentarier:innen für den Kanzler ausspricht. Da Scholz aber Neuwahlen anstrebt, handelt es sich in seinem Fall um eine "unechte Vertrauensfrage", die er verlieren will. Die Grünen-Fraktion hat angekündigt, sich bei der Abstimmung zu enthalten, um dieses Ergebnis sicherzustellen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat im nächsten Schritt drei Wochen Zeit, das Parlament aufzulösen. Neuwahlen müssen dann innerhalb weiterer 60 Tage stattfinden. Bis zur Konstituierung des neuen Bundestages bleibt der aktuelle Bundestag bestehen. Auch die Regierung bleibt im Amt. SZ (Nicolas Richter), FAZ (Mona Jaeger/Eckart Lohse), taz (Anna Lehmann), Hbl (Martin Greive), tagesschau.de (Frank Bräutigam), zeit.de (Katharina Schuler) spiegel.de und LTO berichten.
Für Reinhard Müller (FAZ) ist das mit der Vertrauensfrage eingeleitete Ende der Legislaturperiode "gelebte repräsentative Demokratie und bewährte Staatspraxis". Wenn die Volksvertreter nicht mehr weiterwollten, sei das Volk wieder an der Reihe. Dieses aber habe ein Gespür dafür, "dass ein schlichtes 'Weiter so' die über Jahrzehnte aufgebauten Errungenschaften zu zerstören droht".
RechtspolitikBundestags-Wahlrecht: Der CDU-CSU-Fraktionsvize Johann Wadephul kündigte an, dass die CDU in der kommenden Regierung die Wahlrechtsreform rückgängig machen will. Seine Partei werde keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, der nicht die Abschaffung der Wahlrechtsreform von 2023 vorsehe. Die SZ (Wolfgang Janisch) widmet sich im Aktuellen Lexikon dem Begriff "Conditio sine qua non". Als solche hatte Wadephul die Wahlrechts-Rückabwicklung für die künftige Regierungsbeteiligung bezeichnet.
Daniel Deckers (FAZ) verteidigt die Ankündigung der CDU. Die Wahlrechtsreform, die vom BVerfG teilweise korrigiert werden musste, sei "im Handstreich" ohne Einbindung der Opposition beschlossen worden. "Wer mit einfacher Mehrheit die Regeln ändern zu können glaubt, nach denen sich der Bundestag zusammensetzt, der sollte sich nicht wundern, wenn jede Koalition im Vierjahresrhythmus versucht, sich durch eine Reform des Wahlrechts beim nächsten Mal in eine mutmaßlich bessere Ausgangsposition zu bringen als ihre politischen Gegner."
Komunale Selbstverwaltung: Bernd Düsterdiek (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Matthias Simon (Bayerischer Gemeindetag) warnen in der FAZ davor, dass die Gemeinden zunehmend ihre Planungshoheit verlieren, da Bund und Länder immer häufiger in die städtebauliche Gestaltungshoheit der Gemeinden eingriffen. Das sei gefährlich, da der Verlust an Gestaltungskraft die Gestaltungslust berühre. Überdies bestehe die Gefahr, "dass spezifische örtliche Bedürfnisse und Gegebenheiten nicht mehr ausreichend in die Planungen einfließen."
Ebenfalls in der FAZ merken Sandro Zehner (CDU-Landrat Rheingau-Taunus-Kreis) und Gert-Uwe Mende (SPD-OB Wiesbaden) an, dass die Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 "durch systematische Unterfinanzierung de facto ausgehebelt wird". Bund und Länder übertrügen immer neue Aufgaben, ohne die auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Die Kommunen könnten dies nur ermöglichen, indem sie zunehmend auf die freiwilligen Leistungen der kommunalen Selbstverwaltung verzichteten.
Menschenhandel: Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel verabschiedet. Er tritt sofort in Kraft und soll die Prävention sowie den Schutz für Betroffene stärken. Dies soll unter anderem durch eine stärkere Vernetzung der Fachberatungsstellen erreicht werden. zdf.de (Christoph Schneider) berichtet.
Anwaltsgebühren: Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe von Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos) beschlossen, die als Gesetzentwurf von SPD und Grünen eingebracht werden soll. Die Regierung strebt an, dass die Anwaltsgebühren noch vor der Neuwahl angehoben werden; ob dies gelingt, ist jedoch zweifelhaft. Geplant ist eine Anhebung der Festgebühren um neun Prozent und der Wertgebühren um sechs Prozent. Die Formulierungshilfe deckt sich weitgehend mit einem Entwurf, der unter Marco Buschmann erarbeitet wurde, es jedoch nie durch die Ressortabstimmung schaffte. LTO und beck-aktuell (Maximilian Amos) berichten.
Cannabisforschung: Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) erleichterte die Forschung zu Konsumcannabis und Nutzhanf, indem er die Zuständigkeit für entsprechende Forschungsanträge per Verordnung auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertrug. Universitäten und Unternehmen benötigen für Forschungsprojekte in diesem Bereich eine Erlaubnis der Behörde. Bislang war das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. LTO (Hasso Suliak) berichtet.
JustizVG Berlin – Senegal als sicherer Herkunftsstaat: Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem EuGH Fragen dazu vorgelegt, ob Senegal in Deutschland zu Recht im Asylgesetz (Anlage 2) als sicherer Herkunftsstaat eingestuft ist. Das VG hält die Einordnung für falsch, unter anderem weil homosexuelle Handlungen im Land strafbar seien und LGBTQ-Angehörige diskriminiert würden. Das Gericht beruft sich auf die EU-Asylverfahrens-Richtlinie wonach ein Staat "generell und durchgängig" sicher sein muss, um nach EU-Recht als sicheres Herkunftsland zu gelten. Das VG will erfahren, ob ein sicherer Herkunftsstaat für alle Bevölkerungsgruppen sicher sein muss und ob die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat durch den Bundestag gerichtlich voll überprüfbar ist. Die Einstufung als sicheres Herkunftsland führt in Deutschland zur Vermutung, dass keine Verfolgung vorliegt; diese Vermutung kann aber im Einzelfall widerlegt werden. taz (Christian Rath) und LTO berichten.
BVerwG zu Restitution von Grundstück: Eine Familie aus Brandenburg muss ein Grundstück, das ihre Vorfahren 1939 erworben hatten, an die Jewish Claims Conference herausgeben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Das Grundstück, auf dem sich ein Wohnhaus befindet, gehörte ab 1932 den Jüdinnen Alice Donat und Helene Lindenbaum, die 1939 von den Nazis zum Verkauf gezwungen und später in Auschwitz ermordet wurden. Die Familie des Käufers erhielt 2015 vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen die Anordnung, das Grundstück herauszugeben. Dagegen klagte die Familie erfolglos. Sie hatte sich auf eine Ausnahmevorschrift berufen, wonach eine Rückübertragung bei zwischenzeitlichen Grundstücksübertragungen ausscheidet. Das Gericht erkannte jedoch zwischen der Klägerin und ihrer Mutter nur eine Schenkung, die für die Ausnahmeregelung nicht genüge. spiegel.de und faz.net (Finn Hohenschwert) berichten.
OLG Koblenz – Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Im Prozess um die Umsturzpläne und die Entführung des Gesundheitsministers Karl Lauterbach hat die Bundesanwaltschaft für vier der fünf Angeklagten Haftstrafen zwischen sechs und acht Jahren gefordert. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund vorgeworfen. zeit.de berichtet.
LG Dortmund – tödlicher Polizeieinsatz gegen Mouhamed Dramé: Am heutigen Donnerstag wird das Urteil im Prozess gegen fünf Polizisten erwartet, die wegen der Tötung des 16-jährigen Geflüchteten Mouhamed Dramé vor zweieinhalb Jahren angeklagt sind. spiegel.de (Tobias Großekemper) fasst das Verfahren zusammen.
LG Kassel zu Altersdiskriminierung durch Bank: Nun berichtet auch LTO über eine Entscheidung des Landgerichts Kassel, das einem 88-Jährigen eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Höhe von 3000 Euro zusprach, weil ihm seine Bank wegen "ungünstiger Rückzahlungsprognose" keine Kreditkarte ausstellen wollte.
LG Köln zu versuchter Tötung von demenzkranker Mutter: Eine Frau, die ihre Mutter durch eine Überdosis Insulin töten wollte, um sie von den Leiden einer schweren Demenz zu erlösen, wurde vom LG Köln wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Mutter hatte zu Beginn ihrer Erkrankung zwei Suizidversuche unternommen und den Wunsch geäußert, sterben zu wollen. Das Gericht hielt in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Mutter "aus Mitleid" handelte und "das aus Ihrer Sicht unwürdige Dahinsiechen der Mutter beenden" wollte. Eine Verwirklichung des Heimtückemerkmals schloss das Gericht aus, da die demente Mutter, die den Vorfall überlebte, keinen Argwohn mehr habe ausbilden können. LTO berichtet.
ArbG Halle zu Kündigung wegen Antisemitismus: Die Max-Planck-Gesellschaft durfte den Wissenschaftler Ghassan Hage kündigen, weil dieser am 7. Oktober 2023, dem Tag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel, ein Gedicht mit antisemitischem Inhalt postete. Durch diesen und weitere Posts habe Hage seine arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber dem Max-Planck-Institut so massiv verletzt, dass eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung wirksam war. Es berichten spiegel.de und beck-aktuell.
StA Flensburg – Letzte Generation: spiegel.de (Jürgen Dahlkamp/Ansgar Siemens) zeichnet ein ausführliches Porträt von Miriam Meyer, einer besonders engagierten Aktivistin der Letzten Generation, die von der Staatsanwaltschaft Flensburg im Juni wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt worden war. Bei der Letzten Generation galt sie als "Wildbiene", also als eine der Aktivist:innen, die es auf eine Gefängnisstrafe ankommen lassen und "pfändungsbereit" sind. Sie wurde bereits fünfmal rechtskräftig verurteilt. Zuletzt verurteilte sie das Berliner Amtsgericht zu 16 Monaten Haftstrafe. Falls das Landgericht Flensburg die Anklage zulässt, könnte sie die erste Aktivistin der Letzten Generation sein, die wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in einer Hauptverhandlung vor Gericht steht.
StA Berlin – Betrug mit Klimaschutzzertifikaten: Bis zu 1,2 Milliarden Euro sollen die Autofahrer:innen an deutschen Tankstellen bezahlt haben, ohne dass es an chinesischen Ölförderstellen zu den zertifizierten Klimagas-Reduzierungen kam. Dies berichtet die FAZ (Katja Gelinsky) unter Berufung auf ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Mit Blick auf falsche Klimaschutzzertifikate ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen gewerbsmäßigen Betruges gegen 17 Personen verschiedener Prüfstellen.
BKA – Habeck-Beleidigung "Schwachkopf": Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) weiß, wurde dem Bundeskriminalamt erneut ein Post gemeldet, in dem Wirtschaftsminister Roberrt Habeck (Grüne) als "Schwachkopf" bezeichnet wird. Da das Meme im Netz kursiere, könnten weitere Ermittlungen folgen. Ob es auch diesmal zu einer Strafverfolgung und gar einer Hausdurchsuchung kommt, hängt davon ab, ob der Urheber ermittelt werden kann und ob die zuständige Staatsanwaltschaft von einer Strafbarkeit ausgeht.
Drogenspürhunde für Berliner Justiz: Plutonia Plarre (taz-berlin) kritisiert die Entscheidung der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU), sechs Drogenspürhunde für die Berliner Justiz anzuschaffen. Während bei Projekten der Resozialisierungshilfe, Vorbereitung zur Haftentlassung oder Betreuung von Minderheiten stark gespart würde, betreibe die CDU mit den Hunden reine Symbolpolitik. "Kein Gramm weniger wird in die Knäste kommen, dazu gibt es zu viele Wege. Was sich aber verändern wird, ist die Stimmung. Hunde durch die Zellen zu treiben, drückt aufs Klima."
Recht in der WeltSüdkorea – Kriegsrecht: In Südkorea ermittelt die Polizei gegen Präsident Yoon Suk Yeol, nachdem dieser kurzzeitig das Kriegsrecht ausgerufen hatte. Beim Versuch, das Präsidialamt zu durchsuchen, soll sie von anderen Sicherheitskräften gehindert worden sein. Der Präsident darf das Land derzeit nicht verlassen. Zudem wurde der nationale Polizeichef Cho Ji Ho verhaftet. Der Ex-Verteidigungsminister Kim Yong Hyun, der öffentlich die Verantwortung für die Ausrufung des Kriegsrechts übernahm, überlebte einen Suizidversuch in seiner Gefängniszelle. taz (Fabian Schroer) und spiegel.de berichten.
Österreich – Herbert Kickl: Das österreichische Parlament hat mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ die Immunität des Vorsitzenden der FPÖ, Herbert Kickl, aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft will gegen Kickl wegen des Verdachts auf Falschaussage in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ermitteln. Auch die Immunität von drei weiteren FPÖ-Abgeordneten, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, NS-Lieder gesungen zu haben, hob der Nationalrat auf. FAZ (Stephan Löwenstein) und zeit.de berichten.
Juristische AusbildungReform des Jurastudiums: Im Gespräch mit LTO-Karriere (Marcel Schneider) berichtet Rechtsprofessor Julian Krüper über die neu gegründete "Gesellschaft für Didaktik der Rechtswissenschaft", der er vorsitzt. Ziel des Vereins sei, den Diskurs um mögliche Reformen in der Juristenausbildung zu verstetigen und ihm eine wissenschaftlich reflektierte Basis zu geben. Krüper spricht von einem "irren Reformstau", sieht aber auch ein sich verselbstständigendes "Horrornarrativ vom Jurastudium, das wenig förderlich ist und mit der Sache immer weniger zu tun hat".
SonstigesAbschiebung aus Frauenhaus: Die taz-nord (Katharina Schipkowski) interviewt Anika Ziemba, Mitarbeiterin eines Hamburger Frauenhauses, über die Abschiebung einer Frau und ihrer zwei Kinder, die im Frauenhaus lebten. Bislang habe, ähnlich wie beim Kirchenasyl "ein ungeschriebenes Gesetz" gegolten, "dass die Menschen in Ruhe gelassen werden". In der Ausländerbehörde sei die Frau außerdem so unter Druck gesetzt worden, dass sie die Adresse des Frauenhauses preisgegeben habe.
Dubai-Schokolade: Der Schokoladenhersteller Lindt wurde wegen seiner "Dubai-Schokolade" abgemahnt. Weil diese nicht in Dubai hergestellt werde, liege nach dem MarkenG eine irreführende geografische Herkunftsangabe vor, argumentierte der Süßwarenvertrieb Wilmers. Nach eigenen Angaben handelt es sich dabei um das einzige Unternehmen, das in Dubai hergestellte "Dubai-Schokolade" auf dem deutschen Markt anbietet. Ob die Bezeichnung tatsächlich als geografische Herkunftsangabe unter Schutz steht, beurteilt sich nach der Verkehrsauffassung. Entscheidend ist, ob die Erwartung besteht, dass "Dubai-Schokolade" tatsächlich aus Dubai kommt. Die Frist für die Unterlassungserklärung läuft heute aus. LTO berichtet.
KI und Anwaltstätigkeit: beck-aktuell (Susanne Reinemann) spricht mit Rechtsprofessor Matthias Kilian über den Einsatz von KI im Anwaltsberuf. Berufsrechtlich sei vor allem die Verschwiegenheitspflicht relevant, die es verbiete, riesige Datenbestände nicht anonymisiert oder pseudonymisiert in eine externe KI einzuspeisen. Auch bei KI-Einsatz gelte zudem: "Für das, was der Anwalt seinem Mandanten unterbreitet, haftet er."
Das Letzte zum SchlussDefinition der Erpressung: Am Rande des Prozesses um die versuchte Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat der Sohn des Angeklagten ein 50-sekündiges TV-Interview gegeben, das nach Meinung der SZ (Bernhard Heckler) "als Exponat in ein Museum der deutschen TV-Geschichte gehört". In dem Interview erklärt der Sohn, eine Erpressung liege vor, "wenn ich jemanden bedrohe, mit Gewalt oder irgendetwas, um etwas von ihm zu bekommen. Aber wenn ich zu Ihnen gehe und ich sage, ich hab da was. Sie sind vielleicht Interessent. Wollen Sie das kaufen? Dann ist das meiner Meinung nach ein Verkaufsgespräch." Das sei ja auch mit Anwälten und Verträgen, alles abgemacht, argumentiert er. Seine Einlassungen brechen jedoch abrupt ab, als ein mutmaßlicher Anwalt ihn von der Kamera wegzerrt.
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LTO/pna/chr
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Zitiervorschlag
Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56088 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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