Besuch in Kiew: Von der Leyen und Selenskyj beraten erneut ...

5 Nov 2023
Besuch in Kiew Von der Leyen und Selenskyj beraten erneut wegen EU-Beitritt

Im Sonderzug ist Ursula von der Leyen nach Kiew gereist. Für den Beitritt der Ukraine zur EU sind noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt, nun will die Kommissionspräsidentin mit Präsident Selenskyj über den Aufbau des Landes zu einer »florierenden Demokratie« sprechen.

Ursula von der Leyen - Figure 1
Foto DER SPIEGEL

04.11.2023, 11.21 Uhr

Ursula von der Leyen wird am Samstagvormittag am Bahnhof in Kiew von Präsident Wolodymyr Selenskyj begrüßt

Foto: Philipp von Ditfurth / dpa

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist zu Gesprächen über eine Erweiterung der Europäischen Union nach Kiew gereist. »Ich bin hier, um den Weg der Ukraine in die EU zu besprechen«, erklärte sie am Samstag beim Onlinedienst X (vormals Twitter) nach ihrer Ankunft in Kiew. In Gesprächen mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj solle es zudem um den »Aufbau der Ukraine als moderne und florierende Demokratie« gehen.

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Der Besuch war aus Sicherheitsgründen vorher nicht angekündigt worden. Der ukrainische Präsident empfing von der Leyen am Bahnhof. Die Kommissionspräsidentin fuhr wie immer mit einem Sonderzug von Polen nach Kiew. Flüge über das Gebiet der Ukraine sind weiterhin nicht möglich. Es ist ihr sechster Besuch in der Ukraine seit dem russischen Angriff vor gut 20 Monaten.

Am kommenden Mittwoch legt von der Leyen in Brüssel Berichte zu den Reformfortschritten der Ukraine vor. Auf deren Grundlage wollen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Dezember entscheiden, ob die Beitrittsverhandlungen mit der Regierung in Kiew gestartet werden sollen. Die Vorstellung der Berichte ist Anlass der Reise.

Auf dem Weg nach Kiew sagte die EU-Kommissionspräsidentin, sie wolle der von Russland angegriffenen Ukraine versichern, »dass wir fest an ihrer Seite stehen« und ihr »Ermutigung und Zuspruch« bringen. Es werde neben dem angestrebten EU-Beitritt des Landes unter anderem um finanzielle und militärische Unterstützung sowie Sanktionen gegen Russland gehen.

Die Ukraine ist seit vergangenem Sommer offiziell EU-Beitrittskandidat. Den Beginn der Verhandlungen müssen die 27 EU-Staaten allerdings einstimmig beschließen. Ein positives Votum soll es geben, wenn die Ukraine sieben Voraussetzungen erfüllt hat. Bei diesen geht es etwa um das Auswahlverfahren ukrainischer Verfassungsrichter und eine stärkere Korruptionsbekämpfung, insbesondere auf hoher Ebene. Die EU fordert zudem, dass Standards im Kampf gegen Geldwäsche eingehalten werden und ein Gesetz gegen den übermäßigen Einfluss von Oligarchen umgesetzt wird.

Wohl noch nicht alle Voraussetzungen für Verhandlungen erfüllt

Aus Kommissionskreisen hieß es zuletzt, dass die Ukraine sehr große Fortschritte gemacht habe, es aber vermutlich noch nicht möglich sein werde, alle sieben Voraussetzungen uneingeschränkt als erfüllt zu beurteilen. Voraussichtlich werde den EU-Staaten deswegen empfohlen, den Start der Beitrittsverhandlungen zu beschließen, den ersten Verhandlungstermin aber erst nach Erfüllung aller Reformauflagen festzulegen.

Damit würde die EU-Kommission auch all denjenigen EU-Staaten entgegenkommen, die der Ansicht sind, dass Fortschritte im EU-Beitrittsprozess komplett leistungsbezogen sein sollten. Sie argumentieren, dass es vor allem in den Beitrittskandidatenländern auf dem Westbalkan zu großer Frustration kommen könnte, wenn nun aus politischen Gründen von diesem Ansatz abgewichen wird. Ihnen gegenüber stehen vor allem mittel- und osteuropäische Staaten, die den Start der Verhandlungen als notwendige geopolitische Investition sehen und argumentieren, dass die Hoffnung auf einen EU-Beitritt auch ein Motivationsfaktor im Kampf gegen die russischen Angreifer sei.

Grundsätzlich sind viele in der EU der Ansicht, dass eine Aufnahme von großen Ländern wie der Ukraine nur erfolgreich sein kann, wenn es zuvor interne Reformen gab. Die Entscheidungsprozesse im Bereich der Außenpolitik sind beispielsweise schon heute teilweise sehr schwerfällig, weil in der Regel das Einstimmigkeitsprinzip gilt.

Zudem würde die riesige Landwirtschaft der Ukraine vermutlich eine umfangreiche Reform der EU-Agrarförderungen notwendig machen. EU-Experten rechneten zuletzt aus, dass ohne Änderungen in einem Haushaltszeitraum von sieben Jahren EU-Mittel in Höhe von insgesamt 186 Milliarden Euro in die Ukraine fließen würden.

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