Streit um Landtagspräsidentenwahl in Thüringen ...
Erfurt. Nach Eklat im Landtag von Thüringen: Mit ihrem Urteil stärken die Weimarer Richter die Rechte der Landtagsabgeordneten.
Thüringens Verfassungsgerichtshof hat einem Eilantrag der CDU-Landtagsfraktion stattgegeben. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass es kein exklusives Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion für das Amt des Landtagspräsidenten gibt. Es beruft sich dabei auf die Parlamentsautonomie, heißt es in einer Freitagnacht veröffentlichten Erklärung. Damit dürfen auch andere Fraktionen bereits im ersten Wahlgang Kandidaten stellen.
Dem Eilantrag der CDU-Fraktion hatten sich auch die Fraktionen von SPD, Linken und BSW angeschlossen.
„Die Thüringer Verfassung trifft keine Regelung zur Reihenfolge“Der Alterspräsident des Landtags, Jürgen Treutler (AfD), wird verpflichtet, in der Fortsetzung der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die von CDU und BSW beantragte Neufassung der Tagesordnung im Plenum zur Abstimmung zu stellen.
„Die Thüringer Verfassung trifft keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungsmaßnahmen. Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss der Geschäftsordnung zu erfolgen hat.“
Und weiter heißt es: „Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen. Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig.“
Die CDU-Landtagsfraktion sieht mit der Entscheidung ihre Rechtsauffassung vollumfänglich bestätig. Damit wurden die Rechte der Abgeordneten und des Parlaments gestärkt, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Andreas Bühl. Das Gericht habe das rechtsmissbräuchliche Verhalten des Alterspräsidenten eindeutig festgestellt. Damit seien klare Leitplanken gesetzt worden, um einen Landtagspräsidenten zu wählen.
Die Linksfraktion spricht von einem Stoppschild aus Weimar gegen die Demokratieverächter der AfD.
Treutler hatte in der Sitzung weder Wortmeldungen, Anträge noch Debatte zugelassenDie Unionsfraktion hatte am Donnerstag eine einstweilige Anordnung gegen den Alterspräsidenten bei Gericht eingereicht. Zuvor war die Landtagssitzung nach sechs Unterbrechungen und diversen Zwischenrufen mit einer heftigen Konfrontation zwischen der AfD von Rechtsaußen Björn Höcke und den anderen Fraktionen CDU, BSW, Linke und SPD unterbrochen worden.
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Die Abgeordneten der vier Fraktionen warfen dem Alterspräsidenten unter anderem vor, ihre Rechte beschnitten zu haben. Er hatte in der turbulenten Sitzung weder Wortmeldungen, Anträge noch eine Debatte über die von den Fraktionen geforderte Änderung der Geschäftsordnung zugelassen.
Klaus von der Weiden, Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, bei der konstituierenden Landtagssitzung am Donnerstag. © FUNKE Foto Services | Sascha Fromm
Der Verfassungsgerichtshof hatte dem Alterspräsidenten Gelegenheit zur Stellungnahme bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr eingeräumt. In einem der Redaktion vorliegenden Schreiben Treutlers an den Verfassungsgerichtshof wird gefordert, „die Anträge als unzulässig zu verwerfen“.
Alterspräsident spricht von „rechtswidrigen Geschäftsordnungsanträgen“Die 39 Seiten umfassende Stellungnahme weist den Vorwurf zurück, der Alterspräsident habe sich nicht an die Tagesordnung der Einladung gehalten. Vielmehr sei er durch teils „rechtswidrige Geschäftsordnungsanträge“ immer wieder unterbrochen worden, weil sich Abgeordnete „unter eigenmächtiger Selbsterteilung des Wortes“ geäußert hätten.
Auch interessantDerzeit sieht die Geschäftsordnung aus der vorangegangenen Legislaturperiode vor, dass die AfD als größte Fraktion das Vorschlagsrecht hat. Die CDU plant, gegen die von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Wiebke Muhsal, Thadäus König für das Präsidentenamt zur Wahl antreten zu lassen. Die Landtagssitzung wird Samstagmorgen fortgesetzt.
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