Verfassungsrechtler Brenner: "Zwei unterschiedliche ...
Die Abgeordneten verwalten sich selber und regeln ihre Angelegenheiten selber. Wenn sie daher nicht zu Wort kommen können, wenn nicht über ihre Anträge abgestimmt werden darf, dann stellt das einen Verstoß nicht nur gegen das Demokratieprinzip dar, sondern auch gegen das Geschäftsordnungsrecht und insbesondere auch gegen das Recht auf das freie Mandat der Abgeordneten.
Das heißt, wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie mit Ihrer Meinung eher auf der Seite der Fraktionen von CDU, SPD, BSW und der Linken?
Ich denke, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof sich in diese Richtung auch positionieren wird, weil er sicherlich zum Ausdruck bringen wird, dass das Recht der Abgeordneten, sich selber verwalten zu können, ein ganz hohes Gut ist. Ich gehe aber auch davon aus, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof vielleicht einige Leitlinien aufstellen wird für das Handeln des Alterspräsidenten, um solche Vorkommnisse wie heute in Zukunft zu verhindern.
Noch ganz kurz, ja oder nein? Hat der Alterspräsident der AfD seine Kompetenzen heute überschritten?
Eindeutig ja. Er hat eine lediglich eine protokollarische Funktion, aber nicht die Rechte des eigentlichen Parlamentspräsidenten.
MDR (mze)