AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler: Verfassungsrichter entscheiden ...

27 Sep 2024

Im Eilverfahren entscheidet das Landesverfassungsgericht, wie es am Samstag im Thüringer Landtag weitergeht. Die erste Sitzung des Parlaments war chaotisch verlaufen.

Thüringen Landtag - Figure 1
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Aktualisiert am 27. September 2024, 8:46 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, kzi

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Unterbrechung im Thüringer Landtag: Die parlamentarischen Geschäftsführer der Parteien beraten sich kurz nach Beginn der konstituierenden Sitzung. © Martin Schutt/​dpa

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entscheidet am heutigen Freitag über das weitere Vorgehen im thüringischen Landtag. Auch der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler könne bis zum Mittag Stellung beziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts ZEIT ONLINE. Danach würden die Richter beraten und eine Entscheidung treffen. 

Die konstituierende Sitzung unter der Leitung Treutlers verlief am Donnerstag chaotisch. Eigentlich sollten die Abgeordneten einen neuen Parlamentspräsidenten wählen, doch dazu kam es nicht. Treutler weigerte sich, Abstimmungen durchzuführen oder auch nur die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen. Es kam zu zahlreichen Unterbrechungen. CDU, BSW, Linke und SPD warfen Treutler unter anderem die Beschneidung von Abgeordnetenrechten und Verstöße gegen die Verfassung vor. Die CDU rief schließlich das Verfassungsgericht an. Am Samstag wird die Parlamentssitzung fortgeführt.

CDU und BSW lehnen Personalvorschläge nur von AfD ab

Ausgangspunkt ist ein Streit über die Wahl des Landtagspräsidenten. Die AfD hat als stärkste Fraktion mit ihren 32 von 88 Abgeordneten das Vorschlagsrecht. Doch einen Anspruch, dass ihre Kandidatin auch gewählt wird, hat sie nicht. Da klar war, dass mit Treutler ein AfD-Abgeordneter als Alterspräsident die Sitzung leitet, gab es im Vorfeld Befürchtungen, der 73-Jährige könnte ausschließlich AfD-Kandidaten zur Wahl aufrufen. CDU und BSW brachten daher einen Antrag ein, der ermöglichen soll, dass von Anfang an alle Fraktionen Kandidaten vorschlagen können.   

In dem Eilantrag der CDU geht es nun um die Regeln, denen Alterspräsident Treutler in der zweiten Sitzung folgen muss. Dazu gehört beispielsweise, dass er sich an die Tagesordnung hält und den Änderungsantrag von CDU und BSW nicht ignoriert.

Wie das Gericht entscheiden wird, ist offen. Die Richter wollen ohne mündliche Verhandlung beraten, da es sich um ein Eilverfahren handelt, wie das Gericht mitteilte. Der Zeitdruck liege in der Natur der Sache, aber der Landtag könne das Verfassungsgericht nicht zeitlich binden.

"Die Minderheit nimmt die Mehrheit in Geiselhaft"

Die Leitung der konstituierenden Parlamentssitzung, also der ersten Sitzung eines neuen Landtags, ist Aufgabe des Alterspräsidenten. Dieses Amt hat immer das Mitglied im Landtag inne, das nach Lebensjahren am ältesten ist. In Thüringen ist das Treutler von der AfD mit 73 Jahren.

Parteiübergreifend gab es Kritik an dem Vorgehen Treutlers und seiner Partei. Es sei deutlich geworden, dass mit der AfD Feinde der Demokratie im Parlament säßen, sagte Thüringens CDU-Fraktionschef Mario Voigt nach der Sitzung. "Das war ein Angriff auf parlamentarische Rechte, auf die Verfassung und auf jeden einzelnen Abgeordneten."

"Die Minderheit nimmt die Mehrheit in Geiselhaft durch einen 'zufällig' ältesten Abgeordneten", schrieb Thüringens amtierender Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) noch während der Sitzung auf der Plattform X.

Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier (SPD) sprach sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD aus. "Die heutigen Ereignisse im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass die AfD aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht. Ich denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind", schrieb der SPD-Politiker auf X.

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