Mega-Streik am Montag: Das müssen Reisende wissen

24 Mär 2023

Streik bei der Bahn in München

Es fährt kein Zug nach nirgendwo: So wird es von Montag ab 0 Uhr an wegen des Bahnstreiks für 24 Stunden aussehen.bild: IMAGO / Heinz Gebhardt

watson antwortet

Evelyn Pohl

Ab Montagmorgen 0 Uhr gilt für 24 Stunden in Deutschland: Es fährt kein Zug, kein Schiff und es fliegt (fast) kein Flugzeug. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) veranstaltet zusammen mit der Gewerkschaft Verdi am Montag, dem 27. März, einen umfangreichen bundesweiten Warnstreik im Verkehrssektor.

Für Reisende heißt das: Umdisponieren, entweder früher, später oder gar nicht fahren. Doch was passiert mit bereits gebuchten Tickets? Welche Rechte habe ich und was muss ich sonst noch rund um den Streik beachten?

Watson beantwortet die wichtigsten Fragen für alle, die am Montag unterwegs sein werden oder müssen.

Wer genau streikt wo?

Der Fern- und Regionalverkehr der Bahn ist ebenso betroffen wie Autobahnen, Wasserstraßen, der Nahverkehr in Städten und Kommunen zahlreicher Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern sowie alle deutschen Flughäfen außer in Berlin.

Wer auf die Straße will, sollte zumindest bedenken: Auch die Autobahngesellschaft des Bundes soll bestreikt werden. Laut Autobahngesellschaft habe man aber "Notdienstvereinbarungen geschlossen", um Schließungen, etwa von Autobahntunneln wegen ausfallender Überwachung, zu vermeiden. Selbst wenn keine Tunnel oder Straßen gesperrt werden, dürfte es voll werden, da viele von der Bahn aufs Auto ausweichen. Von daher sollten längere Fahrzeiten und Staus einkalkuliert werden.

Da am Montag ebenso die für die Binnenschifffahrt zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bestreikt wird, werden Schleusen auf wichtigen Wasserstraßen und auch der Hamburger Hafen betroffen sein. Bestimmte Bereiche sind dann komplett blockiert, der Hamburger Hafen wird beispielsweise für große Schiffe nicht mehr erreichbar sein.

Streik Regionale Bahnunternehmen erixx

Vom Bahnstreik werden auch regionale Bahnunternehmen wie die Niedersächsische erixx betroffen sein. bild: IMAGO / Rüdiger Wölk

Auf der Schiene sind, laut der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, neben der Deutschen Bahn unter anderem die Bahn-Unternehmen Transdev, AKN, Osthannoversche Eisenbahnen (SInON), erixx, vlexx, eurobahn sowie Die Länderbahn vom Streik betroffen.

Der Warnstreik am Montag hat auch Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Bahnverkehr, beispielsweise nach Österreich. Es werde keine grenzüberschreitenden Nah- und Fernverkehrszüge geben, teilten die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) am Freitag mit. Konkret heißt das: vor der Grenze ist Ende. Auch Nachtzüge mit deutschen Streckenabschnitten, die am Sonntag und Montag starten, sind betroffen.

Ab wann und wie lange wird der Streik spürbar sein?

"Der ganztägige Streik beginnt in der Regel in der Nacht vom 26. auf den 27. März um 0 Uhr und endet um 24:00 Uhr", so lautet die Ansage der Gewerkschaft Verdi zur Dauer des Streiks in einer Pressemitteilung auf ihrer Webseite. Doch das sagt noch nichts darüber aus, wie weit vorher oder wie lange im Nachhinein die Auswirkungen des Verkehrsstopps für Reisende spürbar sein werden.

"Am Sonntag früher fahren, nicht gerade den letzten Zug nehmen."

Sprecher der Deutschen Bahn

Einem Bahnsprecher zufolge wird der Streik aufgrund von überlappenden Schichten schon am Sonntagabend Auswirkungen auf den Bahnverkehr haben. "Für unsere Reisenden ist es sicherlich schon ein guter Tipp, an dem ja sehr nachfragestarken Sonntag früher zu fahren, nicht gerade den letzten Zug zu nehmen".

Auch der EVG-Chef Martin Burkert empfahl Reisenden laut ZDF heute, am Sonntag rechtzeitig am Ziel zu sein. Mitten im Nirgendwo sollen Reisende aber auch Sonntagnacht nicht stranden, man werde "keinen Fahrgast aus dem Bus werfen", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Verdi, Christine Behle.

Auch der Dienstag nach dem Streik kann noch holprig starten: "Auch zum Betriebsbeginn am Dienstagmorgen wird es noch Ausfälle geben", sagte ein Bahnsprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Der Grund seien überlappende Schichten.

Welche Rechte habe ich als Fahr- oder Fluggast?

Die Deutsche Bahn hat für Bahntickets, die vor dem 23. März für Fahrten am 27. und 28. März gebucht wurden, eine Sonderregelung eingeführt: Diese können flexibel bis einschließlich 4. April genutzt werden. Bestehende Zugbindungen wie bei Spar- und Supersparpreisen sind aufgehoben. Sitzplatzreservierungen können laut der Deutschen Bahn kostenlos storniert werden.

Grundsätzlich gilt: Wer am Streiktag mit dem Zug fahren möchte und wegen der Arbeitsniederlegung zu spät oder gar nicht ankommt, hat ein Recht auf Entschädigung. Bei der Deutschen Bahn oder den privaten Eisenbahnunternehmen gibt dafür Formulare, die von den jeweiligen Webseiten heruntergeladen werden können.

Für online gekaufte Fahrkarten kann die Entschädigung auch direkt online beantragt werden, etwa über die App "DB Navigator". Die Deutsche Bahn hat zudem eine kostenlose Telefonnummer für Fahrgastfragen zum Streik eingerichtet: 08000 99 66 33.

Vor der nächsten Verhandlungsrunde im öffentlichen dienst hat die vereinigte dienstleistungsgewerkschaft - verdi zu einem 24 stündigen streik bei den leipziger verkehrsbetrieben und der stadtverwaltun ...

Für Entschädigung müssen die Ausfälle dokumentiert werden: Im Zweifel ein Foto der Anzeigetafel machen.Bild: imago / Christian grube

Wichtig für die Beantragung von Entschädigungen ist, die Verspätungen oder Ausfälle zu dokumentieren: So haben Mitarbeiter der Eisenbahnunternehmen dafür extra Verspätungsbescheinigungen. Wenn das nicht geht, weil der Andrang zu groß oder kein Mitarbeiter vor Ort ist: Fotos von Anzeigetafeln machen, auf denen die Verspätung oder der Ausfall des Zuges stehen. Oder Screenshots von einer entsprechenden Information in der App oder auf der Internetseite des Eisenbahnunternehmens als Nachweis speichern.

Niedersachsen, Hannover, Streik: Flugverkehr ruht in Hannover, Am Flughafen Hannover haben Warnstreiks begonnen. Passagiere müssen sich auf Flugausfälle einstellen, Warnstreik, Verdi, Flug gestrichen, ...

Auch als Fluggast hat man im Fall eines Streiks ein Recht auf Beförderung oder Entschädigung.Bild: IMAGO / localpic

Auch Fluggäste haben im Fall eines Streiks ein Recht auf Entschädigung. Je nachdem, ob es sich um eine Pauschalreise oder um einen Flug handelt, müssen sich die Airline oder der Reiseveranstalter darum kümmern, wie Fluggäste an ihr Ziel kommen. Der richtige Ansprechpartner bei einem selbst gebuchten Flug ist also die Fluggesellschaft. Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, muss sich an den Reiseveranstalter wenden.

Im Wesentlichen hat man als Fluggast entweder ein Recht auf einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt, oder, sofern man auf sein Recht auf Beförderung verzichtet, auf Erstattung des Flugpreises. Alles Wissenswerte zu den Rechten von Fluggästen hat watson hier zusammengetragen.

Für Ausfälle im Nahverkehr keine Entschädigung

Einzig für Fahrgäste im ÖPNV gibt es in Bezug auf Entschädigung schlechte Nachrichten: Bei Streiks im Nahverkehr, die Busse, U-Bahnen, S-Bahnen oder Straßenbahnen betreffen, gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung. Auch Preiserstattungen von bereits für den Streiktag erworbene Tickets sind nicht üblich. Hier können Betroffene nur auf Kulanz der Verkehrsbetriebe hoffen.

(mit Material der dpa)

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