Früherer Chef der Warburg-Bank: Cum-ex-Prozess gegen Christian ...

7 Tage vor
Früherer Chef der Warburg-Bank Cum-ex-Prozess gegen Christian Olearius eingestellt

Das Cum-ex-Strafverfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Privatbank M.M.Warburg wird eingestellt. Grund ist der angeschlagene Gesundheitszustand des 82jährigen Christian Olearius. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm besonders schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen.

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Foto manager-magazin.de

24.06.2024, 14.20 Uhr

Christian Olearius: Die Anklage hatte dem Bankier 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vorgeworfen

Foto: Wolfgang Rattay / REUTERS

Der Cum-ex-Steuerprozess gegen den Ex-Chef der Hamburger Privatbank M.M.Warburg, Christian Olearius (82), ist wegen des angeschlagenen Gesundheitszustands des Angeklagten vom Landgericht Bonn eingestellt worden. Das Verfahren werde eingestellt, sagte Richterin Marion Slota-Haaf am Montag in Bonn. Sowohl Anklage als auch Verteidigung hatten ein vorzeitiges Ende des im vergangenen September begonnenen Prozesses beantragt. Zuletzt durfte nur noch 45 Minuten pro Gerichtstag gegen den 82-jährigen Olearius verhandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Olearius schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Vor dem Landgericht Bonn wurden 14 Fälle verhandelt, der Schaden für den Fiskus lag den Anklägern zufolge bei knapp 280 Millionen Euro. Die Verteidigung hatte massive Kritik an der Arbeit der Ermittlungsbehörden geübt und die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen.

Taterträge von 43 Millionen Euro

Vorerst erspart bleibt ihm, an den Staat 43 Millionen Euro als damalige Taterträge zahlen zu müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten und dadurch gewissermaßen vom Strafverfahren abzukoppeln. Das lehnte das Gericht in der vergangenen Woche aber ab und wies darauf hin, dass die Ankläger hierzu bislang nicht fertig ermittelt hätten. Dies könnte die Staatsanwaltschaft später noch tun und dann ein separates Einziehungsverfahren anstrengen. Hierbei ginge es ums Geld und nicht um die Schuldfrage. Olearius müsste nicht mehr vor Gericht erscheinen.

Verbindung zu Kanzler Scholz

Olearius ist einer der bekanntesten Cum-ex-Akteure. Sein Vorgehen schlug auch in der Politik hohe Wellen. Denn aus Tagebucheinträgen von ihm ging hervor, dass er sich 2016 und 2017 insgesamt dreimal mit dem späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) getroffen hatte, als dieser noch Erster Bürgermeister von Hamburg gewesen war.

Der genaue Inhalt der Treffen ist unklar. Fakt ist aber, dass die Finanzbehörde danach eine Steuerforderung fallenließ und die Ansprüche daraufhin nach damaliger Rechtslage verjährten. Dass ein kausaler Zusammenhang bestand zwischen den Scholz-Olearius-Treffen und der Behördenentscheidung, ist nicht erwiesen. Scholz schließt eine politische Einflussnahme aus, beruft sich bei der Frage nach dem genauen Inhalt der Gespräche aber auf Erinnerungslücken.

Forderung aus der Zivilgesellschaft

Mit Blick auf das Einstellungsurteil sagte der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete und jetzige Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, Gerhard Schick, es sei kein Skandal, wenn das Verfahren mit einem Einstellungsurteil ende. „Es gibt für solche Fälle rechtsstaatliche Regeln, die für alle gelten, auch für Olearius – und das ist auch richtig so.“ Der eigentliche Skandal sei vielmehr, dass es zu dem Strafverfahren fast nicht gekommen wäre, weil Olearius gute Beziehungen zu Regierung und Justiz in Hamburg gepflegt habe. „Wenn die Staatsanwaltschaft in Köln nicht hartnäckig geblieben wäre, hätte man Olearius vielleicht nie angeklagt.“

Schick appellierte an die Regierungs- und Ermittlungsbehörden in Hamburg und anderswo, mit vollem Einsatz gegen Cum-ex-Vergehen vorzugehen. „Der gleiche Rechtsstaat, der Olearius nun vor einem Verfahren schützt, dem er nicht mehr gewachsen ist, hätte ihn schon früher entschlossen anklagen müssen.“

Die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker (50) schmiss im April als Cum-ex-Jägerin hin . Immer wieder war von ihr gefordert fordern, schneller vorzugehen und einen Teil der Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. So könnte sie dem Staat wenigstens schnell einen Teil der entgangenen Gelder sichern. Dem hatte sie sich widersetzt – eine Linie, die zuletzt Justiz-intern immer schwieriger durchzuhalten war. So verließ Brorhilker frustriert die Behörde und wechselte als Geschäftsführerin zur Bürgerbewegung Finanzwende.

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